Berliner Verwaltungsgericht weist Klage ab: Schulfrieden sei gefährdet durch Diskriminierung von Nicht-Muslimen; linker Verein fordert für muslimische Schüler extra Gebetsraum und demonstrative Gebete

Quelle KI Symbolbild

Ein linker Verein hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen das Verbot demonstrativer Gebete an einem Gymnasium in Wedding geklagt. Die Richter lehnten den Antrag ab. Zwar liege eine Benachteiligung muslimischer Schüler vor, doch sie sei erforderlich, um den Schulfrieden zu wahren. Dieser habe im konkreten Fall höheres Gewicht.

Konkret ging es um eine Regel der Schulordnung, die das demonstrative Ausüben religiöser Riten und extrem politischer Handlungen im Interesse des Schulfriedens untersagt. Dagegen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) geklagt. Der Verein monierte, die Regelung benachteilige muslimische Schüler, weil sie das islamische Gebet in der Schule verbiete. Außerdem bemängelte er, dass kein separater Raum für das Gebet bereitgestellt werde.

Die GFF ist ein 2015 in Berlin gegründeter gemeinnütziger Verein, der mit strategischer Klageführung den “Erhalt und Ausbau von Grund- und Menschenrechten” anstrebt. Zu den Vorstandsmitgliedern zählen unter anderem die Völkerrechtsprofessorin Nora Markard, die sich schwerpunktmäßig mit Migrationsrecht und Legal Gender Studies befasst, sowie der ehemalige Europaabgeordnete Felix Reda, der zuvor in der Fraktion der Grünen/EFA saß und sich heute bei GitHub mit Open-Source-Politik beschäftigt. Generalsekretär ist Malte Spitz, der von 2006 bis 2013 dem Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen angehörte und anschließend im Parteirat der Grünen tätig war.

Der Verein hatte erst jüngst Schlagzeilen gemacht mit der Veröffentlichung eines umfangreichen Gutachtens zur AfD. Darin kommt der GFF zu dem Ergebnis, die Partei sei nach den Maßstäben des Grundgesetzes verfassungswidrig und ein Verbotsantrag hätte vor dem Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Erfolg.

Verein scheitert vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit seiner Forderung

Das Gericht verwies auf konkrete Gefährdungen des Schulfriedens durch religiös motiviertes Verhalten insbesondere muslimischer Schülerinnen und Schüler. An der Schule sei versucht worden, Mitschülern bestimmte religiöse Verhaltensweisen aufzuzwingen. Es habe Konvertierungsversuche gegeben. Schülerinnen seien beschimpft worden, weil sie kein Kopftuch trugen. Vor diesem Hintergrund könne das demonstrative Beten die Lage weiter belasten.

Auch beim Vorwurf eines fehlenden Gebetsraums gab das Gericht der Schule recht. Diese verfüge weder über den nötigen Platz noch über das Personal, um einen solchen Raum einzurichten. Zudem sahen die Richter die Gefahr, dass ein eigener Gebetsraum die bestehenden Konflikte lediglich verlagern und vertiefen könne.

Religiöser Druck an Berliner Schulen nimmt zu

Bereits im Februar hatte ein Gewaltbarometer an Berliner Schulen auf ein Gewaltproblem hingewiesen, bei dem unter anderem religiöser und sozialer Konformitätsdruck auffällig war. Demnach sind 40 Prozent der muslimischen Neuntklässler der Ansicht, religiöse Regeln hätten Vorrang vor den Schulregeln. Bei christlichen Schülern liegt der Anteil bei 33 Prozent, bei atheistischen bei 18 Prozent. Jeder dritte Lehrer betrachtet Antisemitismus und jeder vierte Islamismus als großes Problem an den Schulen.

FREIE WELT

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