
Eine detaillierte Auswertung von über 11.500 internen Dokumenten eines Wiener Asylvereins offenbart ein mögliches System, das über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren strategisch darauf ausgerichtet gewesen sein soll, Asylverfahren zu beeinflussen und trotz negativer behördlicher Bescheide Aufenthaltsrechte zu sichern. Die Funde bildeten die Grundlage für das im Mai 2026 veröffentlichte Buch „Im Namen der Republik“.
Berichtet hatte das Portal Macht & Recht: Im Zentrum der Aufdeckung stehen hunderte interne Notizen, Besprechungsprotokolle und Arbeitsdokumente. Diese deuten darauf hin, dass Asylverfahren bewusst gesteuert, in die Länge gezogen oder auf alternative rechtliche Wege gelenkt wurden, um Abschiebungen zu verhindern und Aufenthaltstitel zu erwirken.
Verfahrensführung folgt taktischen Überlegungen
Die ausgewerteten Unterlagen geben Hinweise darauf, dass Asylverfahren nicht primär nach rechtlichen Erfolgsaussichten, sondern nach taktischen Erwägungen geführt wurden. Eine Besprechungsnotiz aus dem Juli 2016 enthält die Empfehlung, einen bereits eingetretenen Wegfall von AMS-Leistungen nicht weiter zu verfolgen. Dort heißt es wörtlich: „Aber gegenwärtig ist es wohl taktisch besser, die Sache ruhen zu lassen, um zu versuchen, dass das AMS weiterhin Geld zahlt.“
Weitere Vermerke machen deutlich, dass negative behördliche Entscheidungen nicht als Abschluss eines Verfahrens betrachtet wurden. Stattdessen wurde nach zusätzlichen Möglichkeiten gesucht, um den Aufenthalt dennoch zu sichern.
Fluchtgründe möglicherweise neu konstruiert
Besonders auffällig sind interne Eintragungen zu den von Klienten vorgebrachten Fluchtgründen. In mehreren Dokumenten taucht die sexuelle Orientierung als möglicher Ansatzpunkt für neue Asylargumente auf. Eine Aktennotiz aus dem Jahr 2015 vermerkt: „Will ev. Gay verwenden.“ An anderer Stelle steht: „Gay seit März.“ In einem weiteren Eintrag wird erwähnt, eine Person wolle gemeinsam mit einer anderen eine „Gay-Freundschaft vorbringen“.
Die Dokumente legen den Schluss nahe, dass die Behauptung einer homosexuellen Orientierung zumindest in einzelnen Fällen als Möglichkeit betrachtet wurde, neue Argumente für laufende Verfahren zu generieren. Hintergrund dieser Überlegung ist, dass homosexuellen Menschen in zahlreichen Staaten Verfolgung, gravierende Diskriminierung oder strafrechtliche Sanktionen drohen. Eine glaubhaft nachgewiesene Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung kann dementsprechend einen Schutzanspruch begründen.
Mögliche Absprachen mit Justizvertretern
Besonders brisant erscheinen Unterlagen, die Kontakte zu Entscheidungsträgern im Asylbereich betreffen. Ein internes Dokument vom Dezember 2015 beschreibt Überlegungen zu einem laufenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Darin heißt es: „Nach einiger Zeit beim BVwG (Bundesverwaltungsgericht, Anm.) nachfragen, wer der Richter ist, vielleicht kann man einen Deal machen.“
Im selben Vermerk wird weiter ausgeführt, dass Beschwerden zurückgezogen werden könnten, falls im Gegenzug ein Aufenthaltstitel aufgrund gelungener Integration erteilt würde. Sollten derartige Überlegungen tatsächlich umgesetzt worden sein, würde dies erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Integrität behördlicher sowie gerichtlicher Verfahren aufwerfen.
Gezielte Verfahrensverzögerung
Die Unterlagen enthalten zahlreiche Hinweise darauf, dass lange Verfahrensdauern nicht bloß hingenommen, sondern teilweise aktiv genutzt wurden. In einem konkreten Fall wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach fünfeinhalb Jahren Aufenthalt in Österreich noch keine erstinstanzliche Entscheidung vorgelegen habe. Gleichzeitig wird festgehalten, man könne „auf Dauer unzulässig hinarbeiten“.
Gemeint ist damit vermutlich eine Situation, in der eine Abschiebung aufgrund fortgeschrittener Integration oder anderer Umstände rechtlich nicht mehr durchsetzbar wäre.
Netzwerke zu weiteren Beteiligten im Asylbereich
Neben möglichen Kontakten zu Justizvertretern deuten die Unterlagen auch Verbindungen zu weiteren Akteuren in asylrechtlichen Verfahren an. Eine Übersicht im Dokumentenbestand lässt auf Kontakte zu Sachverständigen und Mitarbeitern ausländischer Vertretungsbehörden schließen.
Demnach soll bei einer Psychologin Einfluss auf den Inhalt von Gutachten möglich gewesen sein. Zudem wird einem Botschaftsmitarbeiter vorgeworfen, die Ausstellung von Heimreisezertifikaten verhindert zu haben. Solche Dokumente sind Voraussetzung für die Rückführung von Personen ohne gültige Reisedokumente.
Strafverfahren trotz umfangreicher Unterlagen eingestellt
Bereits Jahre vor der Buchveröffentlichung gelangte die Dokumentensammlung an einen österreichischen Asylrichter. Zusätzlich lagen belastende Aussagen einer ehemaligen Vereinsmitarbeiterin vor. Daraufhin wurde Ende 2019 bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde später an die Staatsanwaltschaft Wien abgegeben.