Anti-AfD-Gesetz: CDU fordert Zuverlässigkeitsprüfungen

Geht es nach CDU-Fraktionsgeschäftsführer Stefan Evers, soll bald ein Zuverlässigkeitsgesetz ähnlich wie in Rheinland-Pfalz eingeführt werden. Dann müssten alle Mitarbeiter der Abgeordneten überprüft werden.
Foto: Tobias Koch / wikimediacommons.org (CC BY-SA 4.0)

Stefan Evers, CDU-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, hat sich für eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten ausgesprochen. Der Gesetzesentwurf soll SPD und Grünen am heutigen Dienstag vorgestellt werden.

Mitarbeiter alle zwei Jahre prüfen

Käme dieser Entwurf durch, würden Dinge wie die Beobachtungen des Landesamtes für Verfassungsschutz, Vorstrafen beim Bundeszentralregister und Ermittlungen beim Landeskriminalamt in die Bewertung einfließen. Eine Prüfung der Mitarbeiter würde dann alle zwei Jahre stattfinden. Unter anderem sollte laut Entwurf geprüft werden, ob man in den vergangenen zehn Jahren Mitglied eines verbotenen Vereins oder einer verbotenen Partei gewesen sei.

Hinzu käme die Frage, ob Mitarbeiter in den vergangenen fünf Jahren wegen eines Staatsschutzdeliktes rechtskräftig verurteilt worden seien. Fraktionen, deren Abgeordnete sich weigerten, die als „unzuverlässig“ eingestuften Beschäftigten zu entlassen, müssten mit Mittelkürzungen rechnen. Ziel ist es angeblich, das Hauptstadtparlament „sicherer, vertrauenswürdiger und funktionsfähiger“ zu machen.

Ein reines Anti-AfD-Gesetz

Ein vergleichbares Gesetz existiert bereits in Rheinland-Pfalz. Seit Juli 2025 dürfen dort Mitarbeiter von Landtagsfraktionen und deren Abgeordneten von der Finanzierung durch den Landtag ausgeschlossen werden. Ausschlaggebend ist die Bewertung des Landesamtes für Verfassungsschutz. Eine ähnliche Regelung trat Anfang 2026 im CDU-regierten Hessen in Kraft. In Rheinland-Pfalz klagte die AfD erfolglos gegen eine solche Prüfung.

Im dortigen Landtag wurde der AfD-Fraktion sowie einzelnen Abgeordneten der Partei die staatliche Kostenerstattung für bestimmte Mitarbeiter gestrichen, weil diese die dort gesetzlich verankerte Zuverlässigkeitsprüfung nicht bestanden haben. Wobei es natürlich die mit den Mitgliedern der Altparteien besetzten Ämter und Behörden sind, welche diese aufgelisteten Maßnahmen durchführen.

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