Stütze kassierender syrischer Mann muss keinen Job finden, um zu vermeiden, ihn zu „provozieren“; statt dessen darf er in Witten mit einem Lautsprecher öffentlich Verse aus dem Koran rezitieren

Medforth AI

Ein obdachloser Einwanderer wird weiterhin Leistungen erhalten und nicht vom Bezirksarbeitamt Ennepe-Ruhr in Deutschland um eine Jobaufnahme gebeten, da das Büro sagt, dass der Mann gefährlich ist und nicht “provoziert” werden sollte.

Der fragliche Mann ist Amer G., ein syrischer Asylbewerber, der Berichten zufolge 2015 in Deutschland ankam und in Witten dafür bekannt geworden ist, mit einem Lautsprecher öffentlich Verse aus dem Koran zu rezitieren.

Seit Jahren beschweren sich die Bewohner über Amers laute Rezitationen. Berichten zufolge geht er täglich durch Wittens Stadtzentrum, während er Koranverse rezitiert, manchmal in den frühen Morgenstunden. Die Polizei und das Büro für öffentliche Ordnung beschäftigen sich schon lange mit dem Mann.

Laut den Jobcenter-Dokumenten erhält Amer weiterhin € 563 pro Monat als Einzelperson an Bürgergeld. Seine derzeitige Leistungsgenehmigungsfrist läuft bis Juli 2027. Er lebt derzeit in einem Obdachlosenheim und erhält daher keine zusätzliche Wohnbeihilfe. Doch obwohl er Leistungen erhält, wurde der Mann Berichten zufolge seit Jahren nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Auch die Förderprogramme und konkrete Beschäftigungsangebote sind weitgehend eingestellt.

Die Sonderbehandlung begann mit einem Memo vom 7. August 2023. Die Mitarbeiter des Jobcenters kamen Berichten zufolge zu dem Schluss, dass eine Beschäftigungsvermittlung aufgrund von Amers “Hintergrund” unmöglich erschien. Die entscheidende Begründung war, dass „potenziell gefährliche Situationen nicht provoziert werden sollten“.

Der Syrer wurde anschließend als „von der Arbeitssuche befreit“ eingestuft. Die gemeldete Vereinbarung bedeutet, dass Amer weitgehend von den Standardmaßnahmen verschont geblieben ist, die für andere Leistungsempfänger angewendet werden, einschließlich regelmäßiger Meldungen, Ausbildungsprogramme und der Anforderung, eine Beschäftigung aktiv zu suchen.

Dokumente, die von deutschen Medien gesehen wurden, deuten darauf hin, dass die Bedenken über „potenziell gefährliche Situationen“ bereits vor der Entscheidung vom August 2023 geäußert wurden. Dem Bericht zufolge kontaktierte Amers Bewährungshelfer das Jobcenter drei Monate zuvor und bat Berichten zufolge, dass der Mann nicht “provoziert” werde.

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat das Prinzip hinter einer solchen Regelung kritisiert. Das Ministerium erklärte, dass die Entfernung einer Person aus der aktiven Arbeitsvermittlung allein wegen eines potenziellen Risikos für die öffentliche Sicherheit “illegal und nicht gesetzlich vorgesehen” ist.

Für Amer bedeutete die Vereinbarung jedoch jahrelange weitgehend eingestellte Arbeitsvermittlungsbemühungen auf Kosten des deutschen Steuerzahlers.

europeanconservative

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *