Sachsen-Anhalt: Institut legt 100-Tage-Plan für Remigration vor

Sachsen-Anhalt steht vor einer richtungsweisenden Landtagswahl. Ein neues Papier lotet nun aus, welche Spielräume eine künftige Landesregierung für eine umfassende Remigrationspolitik hätte.Roy Zuo, CC-BY-SA-4.0, Wikimedia Commons

Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat das neu gegründete Institute for Remigration sein erstes Policy Paper vorgelegt. Darin geht es um die Frage, welchen migrationspolitischen Kurs eine neue Landesregierung einschlagen könnte. Die Autoren gehen darin sowohl auf Maßnahmen ein, die das Land in eigener Zuständigkeit umsetzen könnte, als auch auf Vorhaben, für die es Änderungen im Bundes- oder EU-Recht bräuchte. Eine Fortschreibung eines bestehenden Parteiprogramms soll das Konzept ausdrücklich nicht sein. Stattdessen werden bereits vorhandene politische und rechtliche Ansätze zu einem Modell für die Regierungspraxis zusammengeführt.

Obwohl zentrale Vorgaben des Asyl- und Aufenthaltsrechts auf Bundes- und EU-Ebene festgelegt werden, sehen die Autoren beträchtliche Handlungsmöglichkeiten für ein Bundesland. Sie verweisen dabei vor allem auf die Organisation der Behörden und den Verwaltungsvollzug. Hinzu kommen Bereiche der Polizei-, Bildungs-, Unterbringungs- und Förderpolitik. Auf dieser Grundlage entwickelt das Institut ein Modell, das aus drei Säulen besteht. Neben der hoheitlichen und der strukturellen Remigration steht eine demografische und kulturelle Begleitpolitik. Der Maßnahmenkatalog reicht damit über Rückführungen hinaus. Sozialleistungen und Unterbringung spielen darin ebenso eine Rolle wie Aufenthaltsverfestigungen und der Umgang mit Parallelstrukturen.

Eine wichtige Stelle nimmt die Behördenstruktur ein. Das Institut schlägt ein Landesamt für Remigration oder eine vergleichbare zentrale Behörde vor, bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung zusammenlaufen. Auch freiwillige Ausreisen und Rückführungen sollen dort gebündelt werden. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen wäre demnach zunächst festzuhalten, wie lange sie sich im Land aufhalten, aus welchem Grund eine Duldung besteht, ob ihre Identität geklärt ist und welche Hindernisse einer Ausreise entgegenstehen. Vorrang hätten Straftäter und Gefährder, sofern sie ausreisepflichtig sind. Daneben soll ein landeseigener Fonds freiwillige Ausreisen und die Reintegration im Herkunftsland unterstützen. Bei den Sozialleistungen setzt das Konzept auf einen möglichst umfassenden Gebrauch von Sachleistungen und Bezahlkarten. Gesetzlich bereits mögliche Einschränkungen sollen einheitlich angewendet werden. Vorgeschlagen werden außerdem zusätzliche Arbeitsgelegenheiten und zentrale Ausreiseeinrichtungen.

Mit einem weiteren Teil des Konzepts will das Institut sogenannte Parallelgesellschaften angehen. Als Vorbild dient Dänemark. Geplant ist ein Quartiersstabilisierungsgesetz, das einen jährlich erhobenen Index für Wohngebiete vorsieht. Maßgeblich wären dabei unter anderem Kriminalität, Arbeitsmarktferne, Bildungsdefizite und die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Für Quartiere, die nach diesen Kriterien als besonders belastet gelten, nennt das Papier mehrere Instrumente. Dazu zählen mehr Polizeipräsenz sowie Kontrollen bei Gewerbe und Sozialleistungen. Auch über die kommunale Wohnungs- und Städtebaupolitik soll gegengesteuert werden. Einen anderen Bereich bildet die Schule. Für ausreisepflichtige Kinder sieht das Konzept Unterrichtsangebote vor, die einerseits Deutschkenntnisse vermitteln und andererseits eine spätere Wiedereingliederung im Herkunftsland erleichtern sollen. Als mögliche Inhalte werden Sprache, Geschichte, Geografie und Kultur des jeweiligen Herkunftslandes aufgeführt.

Änderungen strebt das Institut auch bei der Einbürgerungspraxis an. Voraussetzungen und Ausschlussgründe sollen in Sachsen-Anhalt einheitlicher und restriktiver geprüft werden. Gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Einbürgerung rechtswidrig erlangt wurde, soll der Fall von einer spezialisierten Einheit bearbeitet werden. An anderen Stellen endet der Spielraum einer Landesregierung. So könnte Sachsen-Anhalt weder längere Einbürgerungsfristen noch strengere Regeln zur Mehrstaatigkeit im Alleingang beschließen. Dafür wäre der Bund zuständig. Das Institut unterscheidet in seinem Papier daher zwischen unmittelbar möglichen Maßnahmen, Prüfmodellen und Änderungen, für die Bundes- oder EU-Recht angepasst werden müsste. Eine Rolle kommt dabei dem Bundesrat zu. Sachsen-Anhalt soll dort Initiativen für strengere Regeln bei Einbürgerungen und Aufenthaltsverfestigungen einbringen und sich für erweiterte Instrumente bei Rückführungen einsetzen.

Was unmittelbar nach einem möglichen Regierungswechsel geschehen könnte, behandeln die Autoren in einem eigenen 100-Tage-Programm. In diese erste Phase fallen nach ihrer Einschätzung die Einrichtung des Landesamts für Remigration und eine Überprüfung von Duldungsfällen. Vorgesehen sind zudem einheitliche Regeln für die Identitätsklärung und eine vollständige Bestandsaufnahme der noch offenen Ausreisefälle. Auf mittlere Sicht soll Sachsen-Anhalt zum bundesweiten Modell für eine solche Politik werden. Das Institut misst deren Erfolg nicht nur an der Zahl tatsächlicher Ausreisen. Auch langfristige Duldungen und Fälle mit ungeklärter Identität sollen zurückgehen, während Aufenthaltsverfestigungen stärker kontrolliert werden. Die entsprechenden Zahlen und Entwicklungen sollen einmal jährlich in einem Remigrationsbericht zusammengetragen werden.

Das Konzept beschäftigt sich schließlich auch mit Zuwanderung nach Sachsen-Anhalt. Dabei richtet sich der Blick zum einen auf Menschen, die das Bundesland verlassen haben und zurückgewonnen werden sollen. Zum anderen sollen Familien, Fachkräfte, Selbstständige und Unternehmer zum Zuzug bewegt werden. Diese Binnenwanderungsstrategie verbindet das Institut ausdrücklich mit seinem Ziel, den Bevölkerungsaustausch und zugleich den Bevölkerungsrückgang in Sachsen-Anhalt umzukehren.

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