
Und wieder ein Beispiel dafür, wie die Amtskirchen und kirchliche Einrichtungen Menschen schikaniert, die für die AfD sind. Nun trifft es eine Mitarbeitern aus einem Hospiz der Diakonie.
Martina Müller arbeitete 15 Jahre in einem diakonischen Hospiz, war sogar Vorsitzende der Mitarbeitervertretung. Alles lief jahrelang gut.
Dann kandidierte sie für die AfD bei der Kommunalwahl. Prompt flog sie fristlos raus. Die AfD ist bei der Diakonie ein Tabu.
Der Träger beruft sich auf “christliche Werte” und die “Einstufung” der Partei. Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Grenzen kirchlicher Sonderrechte und die Frage, wie weit politische Gesinnung am Arbeitsplatz bestraft werden darf. passt das zum Bild einer freiheitlichen Demokratie, wenn Menschen aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit aus kirchlichen Einrichtungen geworfen werden? Zumal große Teile der AfD offen christlich sind und für christliche Werte eintreten?
Der konkrete Fall: Nur weil sie für die AfD kandidiert, wurde sie rausgeworfen
Martina Müller ist seit 2011 in einem Hospiz der Mission Lebenshaus gGmbH in Jever (Friesland) tätig. Die Einrichtung gehört als Tochter zur Bremer Inneren Mission und betreibt mehrere Hospize.
Müller kandidiert bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 als Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland.
Laut eigenen Angaben erhielt sie zunächst eine Abmahnung mit der Aufforderung, die Kandidaturen innerhalb einer Woche schriftlich zurückzuziehen.
Als sie das nicht tat, folgte die fristlose Kündigung. Müller machte den Vorgang über soziale Medien öffentlich und kündigte an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen. “Nur, weil ich kandidiere”, lautet ihr Vorwurf.
Ist das überhaupt erlaubt?
Der Fall ist juristisch und politisch heikel. Die AfD ist nicht verboten. Kandidieren für eine zugelassene Partei gehört zum Kern demokratischer Teilhabe. Eine fristlose Kündigung nach 15 Jahren und nachweislich guter Arbeit (einschließlich Mitarbeitervertretung) wirkt wie eine Bestrafung politischer Gesinnung.
Ob die Kündigung vor Gericht Bestand hat, ist offen. Arbeitsrechtler halten sie für angreifbar, solange die Partei legal ist und keine konkreten dienstlichen Pflichtverletzungen vorliegen.
Christlich ist das Verhalten der Diakonie jedenfalls nicht.