Gegen den deutschen Musiker Herbert Grönemeyer läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung. Der 70-Jährige habe bei einem Konzert in Dortmund im Februar von „rechten Ratten“ gesprochen.
„Keinen Millimeter nach Rechts“
Dass Herbert Grönemeyer gelegentlich zu politischen Tiraden neigt, die für Irritationen sorgen, ist nichts Neues. Bekannt geworden ist etwa ein Konzertausschnitt, in dem er vor einer großen Menge an Zuschauern in fanatischer Stimme brüllt: „Keinen Millimeter nach Rechts!“ oder auch es liege an „uns“, „zu diktieren, wie eine Gesellschaft auszusehen hat“. Dass er hierbei stets betont, wie wichtig es ihm sei, gegen Ausgrenzung vorzugehen, steht dabei in einem eindrucksvollen Kontrast zu seinem frenetischen Brüllen.
Tatbestand der Volksverhetzung
Nun jedoch ist der Musiker, in seinem angeblichen Kampf gegen Ausgrenzung, einen Schritt weiter gegangen. Auf einem Konzert 2026 in Dortmund habe er Folgendes verlautbaren lassen: „Fakt ist, wir sind eine stabile bürgerliche Gemeinschaft. Solidarisch, fest, klar und eindeutig. Und wir stehen zusammen, bis sie wieder in ihren Löchern verschwinden, wo sie herkommen“. Und weiter habe er von „rechten Ratten und rechten Rassisten“ gesprochen, wie Apollo News berichtet. Der Erstatter der Anzeige sieht bei der Rede von „rechten Ratten“ einen direkten Bezug zu AfD-Wählern, womit der Tatbestand der Volksverhetzung, der üblen Nachrede und der Verleumdung erfüllt wäre. Insbesondere der Begriff der Ratte stelle eine juristisch relevante Form der Entmenschlichung dar.
Verfahren eingeleitet
In schriftlichen Auszügen der Anzeige, die Apollo News vorliegen, heißt es: „Wer andere als Ungeziefer bezeichnet, das ,in Löchern verschwinden‘ soll, bewegt sich auf einem Terrain, das in Deutschland besonders sensibel sein sollte. Dass ausgerechnet jene, die sich als antifaschistische Bollwerke inszenieren, zu exakt jener Sprache greifen, die sie bei anderen als faschistisch brandmarken würden, gehört zu den groteskesten Widersprüchen unserer Zeit und muss mit höchst Strafe [sic!] belegt werden.“ Das Verfahren über den Verdacht der Volksverhetzung selbst wurde am 5. März eingeleitet.
Der paradoxe Kampf für die Demokratie
Dass ein Musiker einmal politisch aneckt, mag keine grundsätzliche Neuigkeit sein. Was jedoch besonders paradox anmutet, ist die Tatsache, dass ausgerechnet ein selbsternannter Kämpfer für die Demokratie es mit dem Rechtsstaat zu tun bekommen kann, weil er womöglich die Grenzen des demokratisch Sagbaren überschritten hat. Zu hoffen ist, dass Herbert Grönemeyer nun darüber nachdenkt, ob die politische Verunglimpfung von demokratischen Gegenspielern wirklich ein Kampf für die Demokratie ist – oder vielleicht einfach nur daneben.
