
Zwei Stadtpolizisten, darunter eine Polizistin, wurden am Montag gegen 18 Uhr in der Innenstadt von Toulouse von einem bewaffneten Mann mit Messerstichen attackiert, den sie zu überwältigen versuchten. Der mutmaßliche Angreifer wurde festgenommen. Es sollen Drohungen mit terroristischem Hintergrund geäußert worden sein. (…)
🔴 @Valeurs | Vidéo de l'attaque au couteau visant deux policiers à Toulouse ce lundi 10 août. Le mis en cause aurait crié "Allah Akbar" en perpétuant son geste qui, selon cette même source et selon les images, visait clairement à tuer puisqu'il aurait visé la gorge des policiers… pic.twitter.com/sLd5BkE1z8
— Amaury Bucco (@AmauryBucco) August 10, 2026
Es war kurz vor 18 Uhr, als Beamte der Stadtpolizei im Stadtteil Wilson auf Streife waren. Laut dem stellvertretenden Sicherheitsbeauftragten Emilion Esnault, der von „La Dépêche“ zitiert wird, stürzte sich eine Person „wild gestikulierend“ auf ihr Fahrzeug. Einer der Beamten, der auf der Beifahrerseite saß, kurbelte daraufhin sein Fenster herunter. In diesem Moment versetzte der Mann dem Fahrzeuginneren mit einem Gegenstand, der einem Austernmesser ähnelte, einen Schlag.
„Die Festnahme war äußerst schwierig. Sie haben ihm das Messer abgenommen, aber er hatte noch zwei weitere bei sich“, berichtete der stellvertretende Sicherheitsbeauftragte. Seinen Angaben zufolge rief der Mann mehrmals „Allah Akbar“.
„Ich habe den Eindruck, dass er fest entschlossen war, unsere Beamten zu ermorden“, fügte der Beamte hinzu. Der Verdächtige konnte schließlich mit Hilfe von Tränengas überwältigt werden.
Die Bilanz hätte weitaus schlimmer ausfallen können. Zwar erlitten die beiden Beamten lediglich Schnittwunden an den Armen, doch „die Messerspitze des Angreifers traf einen von ihnen am Hals, direkt neben der Halsschlagader, und die kugelsichere Weste seiner Kollegin weist einen großen Riss an der Seite auf“, erklärte Emilion Esnault. Der Angreifer, der bei seiner Festnahme verletzt wurde, wurde ebenfalls ins Krankenhaus gebracht. Seine Motive sind noch ungeklärt. (…) Die nationale Antiterror-Staatsanwaltschaft (PNAT) hat auf Anfrage vorerst keine Stellungnahme abgegeben.