“Repartierungsverfahren”: In Hamburg, Berlin und Bremen wird jetzt Strom zugeteilt – oder auch nicht

GROK

In Berlin, Bremen, Hamburg und Frankfurt wird Strom bereits oder bald nicht mehr frei beantragt, sondern nach festen Regeln zugeteilt oder verweigert. Großverbraucher erhalten keinen automatischen Netzanschluss mehr, sondern nur einen Anteil der verfügbaren Leistung.

Die Ursache ist die politisch erzwungene Umstellung von Wärme, Mobilität und Industrie auf Strom – bei gleichzeitigem Zurückbleiben des Netzausbaus. Die Folge ist ein selbst erzeugter Mangel, der Investitionen bremst und die angestrebte Elektrifizierung verzögert. Wir erleben die Rückbau weiter Teile der Wirtschaft in die Energieplanwirtschaft. 

Wie in der DDR: Staatliche Kontingente statt freier Vergabe

Bisher galt in vielen Netzen das einfache Prinzip: Anträge wurden nach ihrem Eingangsdatum bearbeitet. Wer zuerst kam, bekam den Anschluss, solange noch Kapazität vorhanden war. Dieses Vorgehen wird nun in mehreren Städten abgelöst. Netzbetreiber ermitteln die noch freie Leistung, sammeln alle Anträge über einen festgelegten Zeitraum und verteilen die knappe Kapazität anschließend nach einem festen Schlüssel. 

Übersteigt die Nachfrage das Angebot – was inzwischen die Regel ist –, erhalten die Bewerber oft nur einen Bruchteil dessen, was sie eigentlich benötigen. Manche gehen komplett leer aus. Das Verfahren erfolgt unter Aufsicht der Bundesnetzagentur und markiert einen klaren Abschied von marktwirtschaftlicher Vergabe.

Hamburg führt das Verteilungsverfahren als nächstes ein

Ab der zweiten Hälfte 2026 setzen die Hamburger Energienetze ein solches sogenanntes “Repartierungsverfahren” um. Die aktuelle Spitzenlast des städtischen Netzes beträgt etwa 1,8 Gigawatt. In den vergangenen Monaten gingen jedoch Anfragen für neue Anschlüsse im Umfang von rund zwei Gigawatt ein. 

Besonders betroffen sind Projekte, die eigentlich die Energiewende unterstützen sollen: Rechenzentren, Batteriespeicher, Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion und Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wärme. Weil die Nachfrage die bestehende Infrastruktur überfordert, entscheidet künftig nicht mehr der Zeitpunkt der Anmeldung, sondern ein behördlich festgelegter Verteilschlüssel.

Politische Klima-Ziele erzeugen den Engpass selbst

Der Mangel entsteht nicht durch plötzliches Wirtschaftswachstum, sondern durch die systematische Elektrifizierung aller Lebensbereiche. Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge, Industrieprozesse und die Erzeugung von Wasserstoff erzeugen zusammen eine Nachfrage, die das bestehende Netz in Ballungsräumen nicht mehr aufnehmen kann. 

Gleichzeitig hinkt der Ausbau von Leitungen und Umspannwerken hinterher. Städte mit besonders ambitionierten Klimazielen spüren die Diskrepanz zuerst. Die gleichen Vorgaben gelten jedoch bundesweit. Deshalb ist mit einer Ausweitung auf weitere Regionen zu rechnen.

Zwei Modelle der Aufteilung und ihre Folgen

Grundsätzlich kommen zwei Verteilungslogiken zum Einsatz. Beim ersten Modell erhält jeder Antragsteller unabhängig von der gewünschten Menge denselben Anteil an der verfügbaren Leistung. Beim zweiten Modell wird die Kapazität im Verhältnis zur ursprünglich beantragten Leistung aufgeteilt. In beiden Fällen folgt eine Nachjustierung: Wer die zugeteilte Menge ablehnt oder eine Mindestgröße unterschreitet, scheidet aus. Die freigewordene Leistung wird dann unter den verbleibenden Bewerbern neu verteilt. Unternehmen, die neue Produktionsstätten oder größere Anlagen planen, müssen sich darauf einstellen, dass sie am Ende deutlich weniger erhalten als ursprünglich vorgesehen – oder gar nichts.

Energiemangel: Berlin, Bremen und Frankfurt zeigen bereits die konkreten Auswirkungen

In Berlin läuft ein vergleichbares Verfahren seit Anfang 2024. Für das Jahr 2025 gingen 70 Anfragen ein, von denen 47 vollständig waren. Letztlich konnten nur 37 Anträge bedient werden. Zehn Bewerber erhielten keine Leistung. Das Verfahren ist inzwischen vor Gericht. Ein Antragsteller hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur angefochten; das Verfahren läuft beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Alle bisher zugeteilten Leistungen stehen daher unter Vorbehalt.

In Bremen greift der Netzbetreiber für Anschlüsse ab drei Megawatt auf flexible Verträge zurück. Unternehmen müssen sich verpflichten, ihren Verbrauch auf Anweisung zu drosseln oder abzuschalten. Für die Periode 2025/2026 lagen Anfragen mit einem Gesamtbedarf von rund 315 Megawatt vor. Zugewiesen wurden lediglich 75 Megawatt. Zusätzlich wird eine Reservierungsgebühr von 1.500 Euro pro beantragtem Megawatt erhoben – allein für die Chance auf eine Zuteilung.

In Frankfurt ordnet der Netzbetreiber Anfragen nach einer politischen Rangfolge. Vorrang haben Wärmepumpen und private Ladepunkte, gefolgt von Projekten mit ausdrücklichem Bezug zur Treibhausgasneutralität. Alle anderen Vorhaben rücken nach hinten. Wer schneller Kapazität braucht, kann einen Flexibilitätsvertrag abschließen, der eine Abschaltung innerhalb von zwei Minuten ermöglicht.

Ein bundesweites Phänomen in der Entstehung

Die beschriebenen Verfahren sind kein lokales Problem, sondern direkte Folge einer Energiepolitik, die ambitionierte Umstellungsziele setzt, ohne die nötige Netzinfrastruktur rechtzeitig bereitzustellen. Die Wirtschaft spürt die Auswirkungen zuerst durch verzögerte oder verkleinerte Projekte, höhere Unsicherheit und zusätzliche Kosten. Mit der Zeit werden auch private Haushalte betroffen sein, wenn der Ausbau von Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur weiter vorangetrieben wird. Die großen Städte sind dabei nur die frühen Anzeichen. Das gleiche Muster droht in Industrieregionen bundesweit, sobald die Nachfrage die verfügbare Kapazität überschreitet. Die Energiewende erzeugt damit einen Engpass, der ihre eigene Umsetzung behindert.

FREIE WELT

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