
Die Verwaltung des Bürgergelds entwickelt sich zu einem wachsenden finanziellen Belastungsfaktor. Im Jahr 2025 beliefen sich die gesamten Verwaltungskosten auf knapp 8 Milliarden Euro (genau 7,97 Milliarden Europ).
Kosten für die Verwaltung der Arbeitslosigkeit sind in den letzten 10 Jahren um 41 Prozent gestiegen
Das bedeutet einen Anstieg um etwa 41 Prozent gegenüber 2015, als die Ausgaben noch bei 5,64 Milliarden Euro lagen.
Laut einer aktuellen Berechnung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), über die unter anderem die “Bild”-Zeitung berichtet, entfielen pro erwerbsfähigem Empfänger zuletzt durchschnittlich 2.046 Euro allein an Verwaltungskosten pro Jahr.
Damit wurde erstmals die Marke von 2.000 Euro überschritten. Vor zehn Jahren lagen diese Pro-Kopf-Kosten noch bei rund 1.303 Euro. Der Großteil der Ausgaben, d.h. etwa 6,8 Milliarden Euro, wird vom Bund getragen, den Rest übernehmen die Kommunen.
Im Bundeshaushalt 2025 waren ursprünglich nur 5,25 Milliarden Euro für die Verwaltung eingeplant. Um die deutlich höheren realen Kosten zu decken, mussten Gelder umgeschichtet werden, die eigentlich für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (z. B. Weiterbildungen, Bewerbungshilfen oder andere arbeitsmarktpolitische Förderungen) vorgesehen waren.
Dadurch stehen weniger Ressourcen für die aktive Unterstützung der Betroffenen bei der Jobsuche zur Verfügung.
Auch für 2026 sind im Haushalt wieder nur 5,25 Milliarden Euro für die Verwaltung vorgesehen. Das BIAJ bezeichnet diese Planung als “vollkommen unrealistisch” und rechnet mit einer weiteren Unterdeckung.
Besonders die Personalkosten schlagen zu Buche
Unglaublich ist der personelle Aufwand, der getrieben wird, um die Arbeitslosigkeit zu verwalten. Rund ein Drittel der etwa 100.000 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt sich mit der Bearbeitung von Bürgergeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld.
Steuerzahler zahlen 8 Milliarden Euro allein für die Verwaltung (!) des Bürgergelds | FREIE WELT