
Ein Mann aus der Schweiz wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er einen Kommentar auf Facebook veröffentlicht hat, der angeblich trans Personen herabwürdigte.
Am 2. Dezember begann Emanuel Brünisholz, ein Musikinstrumentenbauer aus Burgdorf im Kanton Bern, eine zehntägige Haftstrafe in einem Schweizer Gefängnis, nachdem er sich geweigert hatte, eine Geldstrafe für seine Online-Äußerungen zu zahlen.
Brünisholz-Anhänger sagten, er sei ein Märtyrer für die Meinungsfreiheit.
Andrea Seaman, Leiterin der NGO Bündnis Redefreiheit (Allianz für Meinungsfreiheit), sagte: “Ein Mann kommt ins Gefängnis, wenn er die Wahrheit sagt. Das Gesetz, das die Freiheit schützen soll, wurde hier genutzt, um sie zu untergraben.
“Wenn die Schweizer nicht in einer Gesellschaft leben wollen, in der Gerichte intellektuelle Konformität mit der Trans-Ideologie durchsetzen, muss dieser Fall ein Weckruf sein. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz sich gegen diesen unwissenschaftlichen, freiheitsfeindlichen Unsinn erhebt.”
Im Dezember 2022 hatte Brünisholz unter einem Facebook-Beitrag eines konservativen Schweizer Abgeordneten kommentiert: “Wenn sie 200 Jahre später LGBTQI-Personen ausgraben, werden sie nur noch männliche oder weibliche Skelette finden. Alles andere ist eine psychische Erkrankung, die durch Schulcurricula verursacht wird.”
Acht Monate später wurde Brünisholz von der Schweizer Polizei verhört. Im September 2023 eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn.
Die Anklageschrift lautete: “Durch das Posten eines Kommentars auf Facebook haben die Angeklagten LGBT(Q)I-Personen öffentlich aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in einer Weise herabgesetzt, die die Menschenwürde verletzte.”
Brünisholz wurde zu einer Strafe von 540 € und einer zusätzlichen Strafe von 2.700 € zur Bewährung verurteilt. Er musste außerdem Gerichtskosten in Höhe von 860 € zahlen.
Er legte gegen das Urteil Berufung ein, wurde jedoch abgelehnt. Da er sich weigerte, die Geldstrafe zu zahlen, wurde er zu einer Ersatzstrafe von zehn Tagen Gefängnis verurteilt.
Der Fall Brünisholz hat in der Schweiz, auch in juristischen Kreisen, für Aufsehen gesorgt.
Wie die Schweizer Zeitung NZZ heute berichtet, schützen die Antirassismus-Vorschriften des Landes – auf die das Gericht beruft – die sexuelle Orientierung einer Person (schwul, lesbisch, bisexuell), aber nicht ihre sexuelle Identität, also ob sie sich als Mann, Frau oder etwas anderes fühlte.
Brünisholz’ Kommentar richtete sich gegen die sexuelle Identität. Dennoch beschloss das Schweizer Justizsystem, sie zu kriminalisieren.
NZZ-Autor Rico Bandle erklärte: “Auch die Meinungsfreiheit steht in der Schweiz unter Druck.”
Swiss man jailed for Facebook comment criticising trans ideology – Brussels Signal