Berliner Gericht erlaubt Bürgerbegehren, welches die private Autonutzung auf 12 Fahrten pro Jahr beschränken will

Das Berliner Verfassungsgericht hat grünes Licht für ein geplantes Bürgerbegehren gegeben, mit dem die Nutzung privater Pkw in der deutschen Hauptstadt drastisch eingeschränkt werden soll, einschließlich einer Begrenzung der privaten Pkw-Nutzung auf 12 Fahrten pro Person und Jahr.

Die Entscheidung beendete einen dreijährigen Streit, nachdem die Stadtverwaltung die von den Befürwortern des Bürgerbegehrens angestrebten gesetzlichen Änderungen für verfassungswidrig gehalten und das Begehren an das Verfassungsgericht verwiesen hatte.

Am 25. Juni entschieden die neun Richter mit einer Mehrheit von acht zu eins, dass die Petition rechtmäßig ist. Gerichtspräsidentin Ludgera Selting sagte, das Gericht müsse nicht entscheiden, ob das vorgeschlagene Gesetz geeignet, angemessen und durchführbar sei, sondern nur, ob es sich innerhalb der vom deutschen Recht gesetzten Grenzen bewege, was der Fall sei.

Die Stadt hatte argumentiert, dass die vorgeschlagenen Regeln Änderungen im Straßenverkehrsrecht mit sich bringen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Wünsche der Petenten nur das Straßenverkehrsrecht betreffen, das in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt.

Die Organisatoren der Petition – eine nach eigenen Angaben „bunt zusammengewürfelte Gruppe von Privatpersonen“, die sich als unpolitisch ausgab – schlugen ein 48-seitiges „Berliner Straßenverkehrsgesetz im öffentlichen Interesse“ vor.

Ihr Hauptanliegen war es, die Innenstadt, definiert als die Stadtteile innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings, ein Gebiet von rund 88 Quadratkilometern und 1,2 Millionen Einwohnern, autofrei zu machen.

Die Straßen im Stadtzentrum wären nur noch für Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel zugänglich. Nur spezielle „Nutzergruppen“, die auf das Auto angewiesen sind, sollen eine Sondernutzungserlaubnis erhalten. Zu diesen Gruppen gehörten Behinderte, öffentliche Einrichtungen wie Polizei und Müllabfuhr sowie Lieferfahrer.

Wer nicht zu diesen speziellen Gruppen gehört, muss eine Sondergenehmigung beantragen. Jeder Bürger darf aber weiterhin einen privaten Pkw in der Innenstadt „für bis zu 12 Nutzungszeiten von je 24 Stunden im Jahr“ nutzen.

Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Zahl der Nutzungszeiten auf sechs pro Jahr reduziert werden.

Wenn es den Organisatoren des Volksbegehrens „Berlin autofrei“ gelingt, bis Oktober 175.000 Stimmen zu sammeln, müsste die Stadt 2026 einen Volksentscheid durchführen.

brusselssignal