Wien: 62 Prozent der Mindestsicherungsbezieher sind Ausländer

Die großzügigen Sozialleistungen in Wien wirken wie ein Magnet für Migranten aus aller Herren Länder. Beispielsweise ist Wien neben Tirol das einzige Bundesland, das die volle Höhe der Mindestsicherung in der Höhe von 1.150 Euro auch an subsidiär Schutzberechtigte ausbezahlt, während diese in anderen Bundesländern nur die Grundversorgung von wenigen hundert Euro erhalten

Welche Ausmaße in der Bundeshauptstadt die Einwanderung ins österreichische Sozialsystem mittlerweile angenommen hat, zeigt der Wiener Mindestsicherungsbericht 2023. Demnach sind 62 Prozent der Mindestsicherungsbezieher, also fast zwei Drittel, keine österreichischen Staatsbürger. Außerdem stieg 2023 der Anteil der Fremden um 9,2 Prozent von 80.954 auf 88.439 Personen. Bei den Männern betrug das Plus rund zwölf Prozent, und bei den Frauen rund sechs Prozent.

Die Zahlen zeigen auch, dass viele Ausländer in die Mindestsicherung gehen, um dort zu bleiben. Denn 2023 sind nur 7.085 Personen aus der Mindestsicherung abgegangen, was um 5,1 Prozent weniger ist als im Jahr davor. Besonders stark den Sozialstaat und damit die Steuerzahler belastet die Einwanderung über das Asylwesen. Laut Mindestsicherungsbericht war 2023 bei der Gruppe der subsidiär Schutzberechtigen ein Zuwachs von 25 Prozent zu verzeichnen, und bei den Asylberechtigten betrug das Plus immerhin noch 8,5 Prozent. Außerdem findet sich der Hinweis, dass vor allem minderjährige Asylberechtigte dazugekommen sind, was auf Geburten und Familienzusammenführungen schließen lasse.

Schockiert von den im Mindestsicherungsbericht veröffentlichten Zahlen zeigt sich der Obmann der FPÖ Wien, Stadtrat Dominik Nepp: „Die Mindestsicherung in Wien ist schon lange kein Auffangnetz mehr für in Not geratene österreichische Staatsbürger, sondern ein großzügiges Dauereinkommen für Sozialmigranten aus Syrien und Afghanistan. Dem Asylantenlockvogel Bürgermeister Ludwig müssen diesbezüglich endlich die Flügel gestutzt werden“, so Nepp, der fordert, dass die Auszahlung der Mindestsicherung an ausländische Staatsbürger sofort gestoppt werden muss.

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