Schweiz: Militante Eritreer werden trotz Asyl-Aberkennung nicht abgeschoben

Nosta Lgia

Vom Establishment unerwünschte, migrationspolitische Gerichtsentscheide sind in der Schweiz nur noch hohle Verwaltungsakte. Eine Vollstreckung findet in den meisten Fällen nicht statt. So dürfen jene Eritreer, die im vergangenen September für eine blutige Straßenschlacht verantwortlich waren, weiterhin im Land bleiben.

Im vergangenen September kam es in mehreren Schweizer Ortschaften zu Straßenschlachten zwischen rivalisierenden eritreischen Gruppen, die sich wegen innenpolitischer Konflikte ihres Heimatlandes bekämpften. Die Auseinandersetzungen endeten blutig und schockierten die ganze Schweiz. Aufgrund dieser Vorfälle wurde mehreren Eritreern der Asylstatus aberkannt. Wirkliche Konsequenzen haben die Gewalttäter jedoch nicht zu befürchten.

Kaum Aberkennungsverfahren

Eritreer gehören zu den größten nichteuropäischen Migrantengruppen in der Schweiz. Was sie mit den anderen Migrantengruppen gemeinsam haben, ist unter anderem der in jedem Fall gesicherte Aufenthalt. Aberkennungsverfahren halten sich trotz gesetzeswidriger Taten und steigender Kriminalität der Migranten in Grenzen. Von 2019 bis 2023 wurde in nur 924 Fällen der Asylstatus widerrufen. In 515 Fällen, weil der „Flüchtling“ beim Heimaturlaub erwischt wurde. Die Gefahr für Leib und Leben, vor der das Asylrecht schützen soll, war also wohl doch nicht so groß. 40 Asylbewerber verloren ihren Aufenthaltstitel, weil sie „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten“.

Fast zwei Drittel bleiben trotzdem

Doch die Aberkennung des Asylstatus ist, wie bereits erwähnt, nur eine rechtliche Entscheidung, die vom Staat nur in einer geringen Zahl exekutiert wird. Denn laut Statistikdienst sollen 62 Prozent der Ex-Asylanten immer noch in der Schweiz sein. Das sind 572 von 924 dieser Gefährder für Sicherheit und Ordnung in der Schweiz. Darunter sind auch viele jener Eritrea, die migrantische Alltagskriminalität und Straßenkämpfe zu verantworten. Die einzig richtige Antwort auf diesen schreienden Missstand kann daher nicht oft genug wiederholt werden: Sichere Grenzen und Remigration!

Schweiz: Militante Eritreer werden trotz Asyl-Aberkennung nicht abgeschoben (heimatkurier.at)