
Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Hamburger Senat hat brisante Details über die Rolle staatlich geförderter Kultureinrichtungen beim sogenannten „Hamburger Zukunftsentscheid“ offengelegt. Demnach unterstützten die Hamburger Kunsthalle und das Schauspielhaus, die maßgeblich durch Steuergelder finanziert werden, aktiv die Initiative, die Hamburg bis 2040 klimaneutral machen will.
Die AfD sieht darin eine klare politische Einflussnahme durch Kultureinrichtungen, die eigentlich zur Neutralität verpflichtet sind. Der rot-grüne Senat verweist in seiner Antwort jedoch auf die verfassungsrechtlich garantierte Kunst- und Meinungsfreiheit. Eine Prüfung möglicher Verstöße gegen das Neutralitätsgebot oder die Förderrichtlinien blieb aus.
Wie aus der Antwort des Senats hervorgeht, wird die Hamburger Kunsthalle bis Ende 2025 voraussichtlich Förderungen in Höhe von 18,3 Millionen Euro aus Mitteln von Stadt und Bund erhalten. Das Schauspielhaus wiederum wird im gleichen Zeitraum mit rund 34 Millionen Euro unterstützt. Eine zusätzliche Kontrolle, ob sich die Einrichtungen politisch neutral verhalten, findet nicht statt.
Der Senat betont, dass Kunst und Kultur „einen wichtigen Beitrag dazu leisten, diese Freiheit zu erhalten und ein gemeinsames Verständnis in einer offenen Gesellschaft zu schaffen“. Dazu gehöre auch ausdrücklich, Stellung zu beziehen. Vor diesem Hintergrund erscheine die Positionierung der genannten Kultureinrichtungen zum „Zukunftsentscheid“ laut der Antwort rechtlich vertretbar.
Für die AfD ist das ein Skandal. Der kulturpolitische Sprecher Eugen Seiler wirft dem rot-grünen Senat vor, eine „Verletzung der Neutralitätspflicht durch die Hintertür“ zuzulassen. „Der rot-grüne Senat rechtfertigt die politische Positionierung staatlich geförderter Kultureinrichtungen mit der Kunst- und Meinungsfreiheit, ohne auf die Neutralitätspflicht einzugehen. Das ist eine Verletzung der Neutralitätspflicht durch die Hintertür“, so Seiler in einer Presseaussendung.
Hamburg: Rot-Grün räumt politische Einflussnahme durch staatlich geförderte Kultureinrichtungen ein






