Bei hohen Temperaturen wie in diesen Tagen gehen viele ins Freibad, um sich abzukühlen. Und manche erleben dabei eine böse Überraschung. So mehrere Mädchen im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren, die vor wenigen Tagen im Bud-Spencer-Bad in Schwäbisch Gmünd in Baden-Württemberg von einem 21-jährigen Afghanen sexuell belästigt wurden.
Nach Angaben der Polizei habe die Kulturbereicherung vom Hindukusch den Mädchen ans Gesäß beziehungsweise an den Oberschenkel gefasst und dabei versucht, ihnen das Bikini-Unterteil auszuziehen. Und bei einem Mädchen soll der Afghane versucht haben, mit den Fingern in den Intimbereich einzudringen. Glücklicherweise konnten sich die Mädchen erfolgreich wehren.
Doch dieser Vorfall ist auch ein Justizskandal, der zeigt, wie die bundesdeutsche Justiz migrantische Sexualstraftäter mit Samthandschuhen anfasst. Zwar beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, doch der zuständige Richter setzte ihn aus und erteilte dem Afghanen nur die Auflage, dass er keine Freibäder mehr betreten darf. Ob sich der Afghane an diese Auflage halten wird, ist zu bezweifeln. Jedenfalls wäre die Verhängung der Untersuchungshaft wegen Tatbegehungsgefahr mehr als gerechtfertigt gewesen
Dass die deutsche Justiz auch anders kann, erlebte vor einem Monat ein Steuerschuldner, der den Nachbau eines KZ-Tors vor ein Finanzamt gestellt hatte. Der 35-Mann wanderte wegen Volksverhetzung in Untersuchungshaft.
