Zweierlei Maß: Muslimisches Massengebet ist erlaubt, christliches Gebet nicht; Polizei schreitet gegen stilles Gebet mit Bibel am Brandenburger Tor ein

KI Symbolbild

Muslimische Massengebete werden toleriert, christliches stilles Beten mit Bibel unterbunden. Ein neuer Vorfall am Wahrzeichen der deutschen Einheit offenbart eine auffällige Ungleichbehandlung religiöser Praktiken im öffentlichen Raum.

Am 21. Oktober 2023 versammelten sich Dutzende Muslime vor dem Brandenburger Tor zum öffentlichen Gebet. Die Aktion war laut dem brandenburgischen Verfassungsschutz nicht genehmigt. Dennoch griff die Polizei nicht ein. Begründet wurde das mit der friedlichen und kurzen Dauer der Versammlung.

Der Staat nahm diese symbolische Besetzung des öffentlichen Raums offenbar hin. Vergleichbare Aktionen wiederholten sich in den Folgejahren mehrfach. Selbst bei klaren Verstößen gegen bestehende Verbote im Umfeld anti-israelischer Demonstrationen sah die Polizei von einem Einschreiten ab – solange die Aktionen als friedlich galten.

Stilles Gebet eines Einzelnen – plötzlich doch eine Demonstration

Nichts anderes war das stille Gebet von einzelnen Christen am selben Ort. Es störte niemanden, war vollkommen friedlich und ohne jede Lautstärke oder Provokation. Dennoch schritten Polizisten ein.

In einem Video vom 5. Mai ist zu erkennen, wie Beamte einen Mann namens Giorgi und weitere Christen ansprechen. Die Gruppe las leise aus der Bibel und betete, ohne Verstärker, ohne Passanten anzusprechen oder sich aufdringlich zu verhalten. Trotzdem stuften die Polizisten die Handlung als Demonstration ein – allein weil eine Bibel sichtbar war.

Die Beamten erklärten dem Mann wiederholt, das Brandenburger Tor sei „kein Ort zum Beten“, weil es „keine Kirche“ oder ein anderes religiöses Gebäude sei. Sie fragten sogar direkt: „Sind Sie Muslim?“ Als Giorgi antwortete, er sei Christ, kam die klare Ansage: „Dann dürfen Sie hier nicht beten.“

Bibel: Kein Demo-Schild, sondern das Wort Gottes

Ein Post von Georg Pazderski auf X fasst den Vorfall so zusammen: 

„TWO TIER POLICY IN GERMANY!  
Britische Verhältnisse in Berlin.  
Berliner Polizist will einem Christen verbieten am Brandenburger Tor zu beten und die Bibel zu lesen:  
„Sind Sie Muslim?“  
„Nein, ich bin Christ.“  
„Dann dürfen Sie hier nicht beten.““

Religionsfreiheit – ein Recht, das nicht an Kirchentüren endet

Weder das Grundgesetz noch die Europäische Menschenrechtskonvention beschränken die freie Religionsausübung auf geschlossene Gotteshäuser. Beide schützen ausdrücklich die friedliche öffentliche Manifestation des Glaubens – das Gebet ebenso wie die sichtbare Verwendung religiöser Symbole. Einschränkungen bedürfen strenger rechtlicher Rechtfertigung.

Der Vorfall am Brandenburger Tor lässt erhebliche Zweifel am praktischen Verständnis dieser Grundrechte bei den Einsatzkräften aufkommen. Die Frage steht im Raum, ob nicht nur ein Mangel an Sensibilität für religiöse Ausdrucksformen im Alltag zu überzogenen Eingriffen gegenüber den betenden Christen geführt hat. Es steht weiterhin zu fragen, ob es bei der Berliner Polizei eine interne Anweisung gibt, aus “kultureller Sensibilität” weniger Toleranz für Christen im öffentlichen Raum zu zeigen, um Muslime nicht unnötig zu provozieren.  

Ein doppelter Maßstab am Symbol der deutschen Einheit

Während muslimische Massengebete trotz fehlender Genehmigung toleriert wurden, weil sie “friedlich” blieben, wurde ein einzelnes, ebenso friedliches christliches Gebet unterbunden. Der Ort blieb derselbe. Die Haltung der Beteiligten ebenfalls: ruhig, respektvoll, ohne Störung.

Nur der Maßstab änderte sich. Diese Diskrepanz wirft die Frage auf, ob religiöse Praxis im öffentlichen Raum heute von der Zugehörigkeit zur jeweiligen Gruppe abhängt – und welche Folgen das für das Vertrauen in die Neutralität staatlichen Handelns hat. Das Brandenburger Tor als Ort der Einheit verdient bessere Maßstäbe.

FREIE WELT

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