Magdeburg: Afghane prügelt und würgt auf offener Strasse eine deutsche Passantin krankenhausreif und wird nach Gefährderansprache laufen gelassen; danach schlägt er eine andere Passantin krankenhausreif

Am Donnerstag, 18.06.2026, griff ein 20-jähriger Mann in Magdeburg zwei Frauen im Alter von 26 und 21 Jahren körperlich an und verletzte beide.

Nach bisherigem Ermittlungsstand soll der aus Afghanistan stammende Tatverdächtige die 26-jährige Deutsche kurz nach 11 Uhr im Bereich Hinter den Holzstrecken unvermittelt attackiert und sie in der Folge mehrfach geschlagen und gewürgt haben. Zeugen konnten weitere Tathandlungen verhindern und informierten die Polizei. Die Geschädigte wurde nach einer Erstversorgung vor Ort stationär in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Polizei leitete umgehend Ermittlungen ein, u. a. in Form von Tatortarbeiten und einer Gefährderansprache gegen den Tatverdächtigen.

Gegen 13 Uhr wurde die Polizei darüber informiert, dass eine männliche Person eine Frau im Bereich des Lorenzweges angegriffen habe. Sofort eingesetzte Polizeikräfte trafen vor Ort auf den 20-Jährigen, welcher nach bisherigem Ermittlungsstand die 21-jährige Deutsche ebenfalls unvermittelt angriff und sie dabei mehrfach geschlagen und getreten haben soll. Zeugen konnten auch in diesem Fall den Tatverdächtigen von seinen Angriffen abhalten und bis zum Erscheinen der Polizei festhalten. Die Geschädigte musste aufgrund ihrer erlittenen Verletzungen ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden. Der Tatverdächtige wurde zur Verhinderung weiterer Taten vorläufig festgenommen.

Die in beiden Fällen intensiv geführten polizeilichen Ermittlungen führten am heutigen Freitagnachmittag zu einem Haftantrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Der zuständige Richter des Amtsgerichts Magdeburg erließ wegen des Verdachts des versuchten Totschlags Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen, welcher daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.

Polizei

Werden wir auf einen Krieg vorbereitet? Die gefährliche Normalisierung der Kriegsrhetorik

GROK youwatch

Die Äußerungen führender Bundeswehr-Offiziere und deutscher Spitzenpolitiker sorgen bei vielen Bürgern für Unbehagen. Begriffe wie „Fight Tonight“ („heute Nacht kämpfen“) oder „Kriegstüchtigkeit“ lösen bei Menschen die noch geradeaus denken können große Besorgnis aus.

Für manche entsteht nämlich dadurch der Eindruck, Deutschland werde psychologisch auf eine mögliche militärische Konfrontation mit Russland vorbereitet. Dabei geht es nicht um irgendeinen Gegner, sondern um Russland – die größte Atommacht der Welt.

Von der Verteidigungsarmee zur offensiven Kampfbereitschaft

Die Bundeswehr ist laut Grundgesetz eine Armee zur Verteidigung. Über Jahrzehnte hinweg wurde den Deutschen vermittelt, dass von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen dürfe und dass Diplomatie stets Vorrang haben müsse. Umso unfassbarer erscheinen die Aussagen hochrangiger Militärs.

Generalleutnant Holger Neumann, Inspekteur der Luftwaffe, erklärte in einem Interview mit dem britischen „Telegraph“, die deutsche Luftwaffe sei bereit, „heute Nacht zu kämpfen“, sollte ein NATO-Verbündeter angegriffen werden. Zudem sprach er davon, dass die NATO in einem solchen Szenario mit massiven Luftschlägen reagieren würde.

Solche Aussagen mögen aus militärischer Sicht Teil einer Abschreckungsstrategie sein. In der Öffentlichkeit erzeugen sie jedoch eine andere Wirkung: Sie vermitteln den Eindruck, als sei eine militärische Konfrontation mit Russland nicht mehr ausgeschlossen, sondern eine reale Möglichkeit, auf die man sich bereits konkret vorbereitet.

„Fight Tonight“ statt Entspannungspolitik

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat mehrfach betont, Deutschland müsse abschreckungs- und verteidigungsfähig sein und jederzeit kampfbereit bleiben – zusammengefasst unter dem Begriff „Fight Tonight“. Zugleich verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas auszubauen.

Für viele Beobachter markiert dies einen deutlichen Wandel in der politischen Kommunikation. Während früher Begriffe wie Friedenssicherung, Entspannungspolitik oder Diplomatie die Debatte bestimmten, dominieren heute zunehmend Formulierungen wie „Kriegstüchtigkeit“, „Abschreckung“ und „Kampfbereitschaft“.

Besorgte Bürger fragen sich, ob dies lediglich eine notwendige Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage in Europa sei – oder findet bereits eine schleichende Gewöhnung an die Vorstellung eines möglichen Krieges statt?

Zwischen Sicherheitsinteressen und Eskalationsängsten

Weder Deutschland noch ein NATO-Mitglied wurden bislang direkt von Russland angegriffen. Es ist auch nicht anzunehmen, dass Russland ohne Grund ein NATO-Land angreifen wird. Man gewinnt eher den Eindruck, dass Länder wie Deutschland oder Großbritannien massiv am Beschuss Russlands mit Marschflugkörpern indirekt beteiligt sind und auch verbal pausenlos drohen.

Kritiker der aktuellen Rhetorik warnen deshalb davor, dass die öffentliche Debatte zunehmend von militärischen Szenarien geprägt werde, während diplomatische Lösungsansätze immer weniger Aufmerksamkeit erhielten.

Anständige Leute fragen hingegen:

  • Wo bleibt die Sprache der Diplomatie?
  • Wo sind die politischen Initiativen zur Deeskalation?
  • Warum wird so häufig über militärische Bereitschaft gesprochen, aber vergleichsweise selten über Wege zur Konfliktvermeidung?

Die Bundeswehr zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Besonders bemerkenswert erscheint die aktuelle Debatte vor dem Hintergrund des Zustands der Bundeswehr in den vergangenen Jahren. Lange Zeit waren Berichte über Materialmängel, fehlende Ausrüstung, Personalknappheit und eingeschränkte Einsatzbereitschaft an der Tagesordnung. Kritiker bezeichneten die Truppe nicht selten als bürokratischen Papiertiger.

Heute hingegen soll dieselbe Bundeswehr der Bevölkerung vermitteln, jederzeit einsatzbereit zu sein und im Ernstfall auch gegen einen hochgerüsteten Gegner bestehen zu können. Dieser Kontrast wirft Fragen auf – sowohl hinsichtlich der tatsächlichen militärischen Fähigkeiten als auch bezüglich der politischen Kommunikation.

Sicherheit braucht Besonnenheit

Verantwortungsvolle Sicherheitspolitik bedeutet zweifellos, auf Bedrohungen vorbereitet zu sein. Sie bedeutet aber ebenso, Eskalationen zu vermeiden und politische Lösungen konsequent zu verfolgen.

Viele Menschen wünschen sich genau diesen Ausgleich:

  • Sicherheit ohne Kriegsdenken
  • Stärke ohne Eskalation
  • Verteidigungsfähigkeit ohne permanente Kriegsrhetorik

Ein direkter militärischer Konflikt zwischen der NATO und Russland wäre keine gewöhnliche Auseinandersetzung. Die Folgen für Europa und die Welt wären kaum absehbar. Das scheint die aktuellen Funktionseliten in Europa wenig zu kümmern oder hofft man hier auf einen Machtwechsel in Russland? Was das betrifft hat man sich seit dem Beginn des Ukrainekrieges wohl getäuscht.

Worte haben Konsequenzen

Sprache prägt Wahrnehmungen. Wenn Politiker und Militärs regelmäßig von Kampfbereitschaft, Abschreckung und möglichen Konflikten sprechen, beeinflusst dies zwangsläufig auch die öffentliche Stimmung.

Wer ständig vom Krieg spricht, riskiert, Angst und Unsicherheit zu verstärken. Wer Diplomatie nur noch am Rande erwähnt, könnte unbeabsichtigt dazu beitragen, dass militärische Lösungen als immer selbstverständlicher wahrgenommen werden. Gerade deshalb sollten politische Entscheidungsträger ihre Worte mit Bedacht wählen. Ob man das allerdings von Leuten wie Merz erwarten kann sei dahingestellt.

Die wichtigste Aufgabe deutscher Politik sollte letztlich nicht darin bestehen, die Bevölkerung auf einen Krieg vorzubereiten – sondern alles dafür zu tun, dass ein solcher Krieg niemals Realität wird.

UNSER MITTELEUROPA

Innsbruck: Afghane bedroht im Freibad Securitymitarbeiter mit Messer

Symbolbild. Medforth AI

Ein Vorfall im Tivoli-Schwimmbad in Innsbruck hat am Freitagnachmittag einen Polizeieinsatz ausgelöst. Nach einem Verstoß gegen die Hausordnung eskalierte die Situation am Westeingang des Bades zu einer tätlichen Auseinandersetzung, bei der schließlich auch ein Klappmesser gezogen wurde.

Gegen 16.45 Uhr verwiesen zwei Securitymitarbeiter im Alter von 31 und 26 Jahren einen 22-jährigen Somalier sowie einen 23-jährigen Kameruner wegen eines Verstoßes gegen die Hausordnung aus dem Schwimmbad. Im Zuge des Vorfalls verhielt sich der 22-Jährige aggressiv und versetzte dem 31-jährigen Sicherheitsmitarbeiter einen Kopfstoß.

Während der Auseinandersetzung griff auch ein zunächst unbeteiligter 22-jähriger afghanischer Badegast ein. Laut Polizei bedrohte er die beiden Securitymitarbeiter mit einem Klappmesser.

Mehrere alarmierte Polizeistreifen rückten daraufhin zum Einsatzort aus und konnten die Situation unter Kontrolle bringen. Das Klappmesser wurde sichergestellt.

Bei dem Vorfall wurden die beiden Securitymitarbeiter sowie der 22-jährige Somalier und der von der Polizei festgenommene 22-jährige afghanische Staatsangehörige leicht verletzt.

Gegen den Afghanen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Die weiteren Ermittlungen werden von der Polizeiinspektion Innsbruck-Pradl geführt.

UnserTirol24

„Kapitulation des Rechtsstaats“: Rote Justizministerin will 500 Kriminelle aus Gefängnissen entlassen

SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer will gleich 500 Kriminelle aus den Haftanstalten vorzeitig entlassen, anstatt auf konsequente Abschiebungen zu setzen.
Foto: BKA/ Andy Wenzel

SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer plant eine vorzeitige Entlassung von etwa 500 Häftlingen, um die überbelegten Gefängnisse in Österreich zu entlasten. Betroffen wären Insassen mit Freiheitsstrafen bis maximal fünf Jahren, während Sexual- und Terrorverbrecher, schwere Gewaltdelikte sowie bestimmte Rückfalltäter ausgeschlossen bleiben sollen. Die FPÖ sieht darin einen Kuschelkurs gegen Kriminelle.

Mehr als die Hälfte der Häftlinge sind Ausländer

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan sprach von einer „Kapitulation des Rechtsstaats“. Die Maßnahme sei ein gefährliches Signal an Straftäter und ein Schlag ins Gesicht der Opfer.

Als Begründung verwies er auf die überfüllten Gefängnisse in Österreich: Bei rund 9.000 Insassen stehen nur etwa 8.400 Haftplätze zur Verfügung. Mehr als die Hälfte der Häftlinge sind Ausländer – die Folge der verfehlten Migrations- und Sicherheitspolitik der Regierung. Die vorzeitige Entlassung würde das Problem nach nicht lösen, sondern nur kurzfristig für Entlastung sorgen, ohne strukturelle Verbesserungen im Strafvollzugssystem.

Regierung verschärft Probleme

Stefan kritisierte zudem, dass verurteilte Täter teilweise vorzeitig entlassen würden, obwohl die Haftbedingungen ohnehin angespannt seien. Die Regierung kapituliere damit vor den Folgen ihrer eigenen Politik und verschärft die Probleme zusätzlich, statt sie nachhaltig zu lösen.

Als Alternative fordert die FPÖ strengere Maßnahmen: Ausländische Straftäter sollen konsequent in ihre Herkunftsländer abgeschoben oder dort ihre Haftstrafen verbüßt werden („Haft in der Heimat“). Außerdem verlangt die Partei den Ausbau von Rückführungsabkommen mit anderen Staaten, um den Strafvollzug im Ausland zu ermöglichen und österreichische Haftanstalten zu entlasten.

Pläne stoppen und auf Abschiebung setzen

Stefans Forderung an die Justizministerin: Die Pläne sollen sofort gestoppt werden, die Sicherheitspolitik soll verschärft und stärker auf Abschiebungen sowie Grenzsicherung gesetzt werden. Nur so könne man die öffentliche Sicherheit gewährleisten und die Situation in den Justizanstalten nachhaltig verbessern.

Unzensuriert

„In Deutschland ist die Jagdsaison für Vergewaltigungen eröffnet“, „Dieses Land ist am Ende“, sagen Polizeibeamte

Symbolbild. Medforth AI

Wenn die Kameras nicht laufen, geben deutsche Polizisten an vorderster Front der Migrantenkrise ihren unverfälschten Bericht über den Zustand der Nation und stellen fest, dass “das Deutschland, das wir kennen, verschwindet”.

Eine deutsche investigative Journalistin hat ihre Landsleute aufgefordert, “auf Polizisten” und ihre Erfahrungen zu hören und “entsprechend zu handeln”. Die deutsche Zeitung Die Welt berichtet über die Erfahrungen von Liv von Boetchicher, die sagte, sie habe mit Polizisten in ganz Deutschland gesprochen, “aus allen Abteilungen, aller Altersgruppen und aus allen Bundesländern”.

Die Journalistin erklärte, sie habe sich dazu entschlossen, ihre Erkenntnisse öffentlich zu machen, nachdem sie bemerkt hatte, dass ihre Gesprächspartner nach Abschluss der offiziellen Interviews und nachdem die Kameras ausgeschaltet waren, ein ganz anderes und ungeschöntes Bild von Deutschland zeichneten.Nachdem sie die offizielle Linie vertreten hatten, von der ihre Jobs abhängen könnten, erzählten sie anschließend von dem, was sie “Geschichten von Angst und Wut, Gewalt, Kontrollverlust und gescheiterten Migrationspolitiken sowie das Gefühl unter den Strafverfolgungsbeamten, oft von Politik und Gesellschaft im Stich gelassen zu werden” bezeichnete.

Manchmal sei es selbst für spezialisierte Polizeibeamte eine Herausforderung, die Wahrheit darüber, wie es derzeit in Deutschland aussieht, zu verbreiten, sagte sie und fügte hinzu: „Ich habe wiederholt erlebt, wie Pressesprecher darum rangen, die richtigen Worte zu finden, um absurde Situationen vor der Kamera akzeptabel und erträglich erscheinen zu lassen.“

Von Boetticher berichtete der „Welt“, dass die „so gut wie einhellige Meinung lautete: Es wird immer schlimmer“, und dass ihr ein Polizeibeamter gesagt habe, „das Deutschland, das wir kennen, verschwindet“. Andere sagten, dass „in Deutschland die Jagdsaison für Raub und Vergewaltigung eröffnet ist“, und man habe ihr erzählt: „Selbst die schwersten Verbrechen haben oft überraschend geringe Konsequenzen. Viel zu oft kommen die Täter mehr oder weniger ungestraft davon.“

Aufgrund ihrer Erfahrungen im Gespräch mit Berliner Polizisten stellte Von Boetticher fest, dass die Stadt ein „Hotspot“ sei, in dem die Probleme ein Ausmaß hätten, das über das des restlichen Landes hinausgehe. Sie sagte: „Einige Polizisten haben mir sogar wörtlich gesagt: ‚Wir haben dieses Land bereits verloren‘ oder ‚Dieses Land ist am Ende.‘“ Gleichzeitig möchte ich betonen, dass dies ein laufender Prozess ist und es theoretisch noch eine Chance gibt, das Ruder herumzureißen. Aber das müsste schnell geschehen.“

Die verzweifelte Haltung deutscher Polizeibeamter zeigt sich trotz jahrzehntelanger Bemühungen, die deutschen Polizeikräfte von massenmigrationskritischen Beamten und Anhängern der rechtspopulistischen Grenzschutzpartei Alternative für Deutschland (AfD) zu säubern. Diese Bemühungen, Konservative aus der Polizei zu entfernen, dauern bis heute an: So erklärte der oberste Polizeibeamte des Landes im Jahr 2025, die Unterstützung der AfD sei mit dem Polizeidienst „unvereinbar“, und deutsche Bundesländer streben an, AfD-Mitgliedern den Zugang zu öffentlichen Ämtern gänzlich zu verbieten.

‘Open Season For Rape’, ‘This Country is Finished’ Say German Police

Zürcher Synagogenangriff: Anklage zeigt geplantes antisemitisches Blutbad eines radikalisierten nordafrikanischen Jugendlichen

Ein 15-Jähriger wollte laut Anklage in Zürich Juden töten und scheiterte zunächst an einer verschlossenen Synagogentür. Nun beginnt der Prozess.

Der Fall von Zürich ist mehr als ein Strafverfahren gegen einen Jugendlichen. Er ist ein Warnzeichen für eine Radikalisierung, die nicht erst beginnt, wenn ein Messer gezogen wird. Am 1. Juli soll vor dem Bezirksgericht Dielsdorf der Prozess gegen einen heute 17-Jährigen beginnen, der im März 2024 in Zürich einen religiösen jüdischen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll. Die Anklage zeichnet das Bild eines Jugendlichen, der sich früh in islamistischen Online-Räumen radikalisierte, IS-Propaganda konsumierte und nach Darstellung der Ermittler ein antisemitisches Blutbad plante.

Die Tat ereignete sich am Abend des 2. März 2024. Der damals 15-Jährige, ein schweizerisch-tunesischer Doppelbürger, soll sich zunächst zu einer Synagoge im Zürcher Selnau-Quartier begeben haben. Dort fand zu diesem Zeitpunkt ein Gottesdienst statt. Laut Anklage wollte er das Gebäude betreten, um möglichst viele Juden zu töten. Die Tür war verschlossen. Genau diese verschlossene Tür verhinderte nach bisheriger Darstellung offenbar Schlimmeres. Der Jugendliche soll im Livestream verärgert reagiert und anschließend angekündigt haben, stattdessen irgendeine andere Person auf der Straße anzugreifen.

Kurz darauf traf er auf einen 50-jährigen religiösen jüdischen Mann. Nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden griff der Jugendliche ihn von hinten an und stach mehrfach auf ihn ein. Das Opfer erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und überlebte nur knapp. Passanten und ein Autoinsasse stoppten den Angriff schließlich. Dass der Mann heute lebt, ist nach allem, was bekannt ist, nicht dem Täter, sondern dem Zufall, der verschlossenen Synagogentür und dem Eingreifen mutiger Menschen zu verdanken.

Die nun bekannt gewordenen Details der Anklage sind erschütternd, weil sie auf eine geplante Tat hindeuten. Der Jugendliche soll sich seit Sommer 2023 zunehmend in islamistischen Online-Kreisen bewegt haben. Ermittler fanden demnach gewaltverherrlichendes Material, darunter Propaganda des sogenannten Islamischen Staates, Videos mit Hinrichtungen und andere brutale Inhalte. Ein Teil davon soll nicht nur konsumiert, sondern weiterverbreitet worden sein. Ende Januar 2024 soll sich der Beschuldigte zur Terrororganisation IS bekannt haben. Später soll er zunächst über den Bau eines Sprengsatzes nachgedacht, diese Idee aber verworfen haben. Am Tag vor der Tat kaufte er laut Berichten ein Steakmesser.

Besonders schwer wiegt das Bekennervideo. Darin soll sich der Jugendliche als Kämpfer des sogenannten Kalifats bezeichnet und angekündigt haben, eine Synagoge anzugreifen und Juden zu töten. Kurz vor der Tat soll er zudem einen Livestream gestartet und andere Nutzer aufgefordert haben, das Video zu speichern und weiterzuverbreiten. Das ist nicht nur ein Hinweis auf ideologische Radikalisierung. Es zeigt auch den modernen Charakter solcher Taten: Gewalt wird nicht nur ausgeübt, sondern als Botschaft inszeniert. Der Anschlag soll Angst verbreiten, Nachahmer erreichen und eine terroristische Erzählung bedienen.

Gerade deshalb darf dieser Fall nicht als tragische Jugendverfehlung verharmlost werden. Das Jugendstrafrecht hat gute Gründe. Minderjährige Täter werden anders behandelt als Erwachsene, weil Entwicklung, Einfluss, Reife und Veränderbarkeit berücksichtigt werden müssen. Aber Jugend bedeutet nicht, dass die Tat politisch oder gesellschaftlich kleiner wird. Wenn ein Minderjähriger nach mutmaßlichem IS-Einfluss eine Synagoge angreifen will und anschließend einen Juden auf offener Straße niedersticht, steht nicht nur eine individuelle Straftat zur Verhandlung. Dann steht auch die Frage im Raum, wie früh islamistische Judenfeindschaft junge Menschen erreichen kann.

Für die jüdische Gemeinschaft in Zürich war der Angriff ein tiefer Einschnitt. Synagogen, jüdische Schulen und Gemeindeeinrichtungen leben in Europa ohnehin seit Jahren mit Sicherheitsvorkehrungen, die für andere Bürger kaum vorstellbar sind. Türen sind verschlossen, Wachschutz ist präsent, Polizeipräsenz gehört zum Alltag. Dass ausgerechnet eine verschlossene Synagogentür möglicherweise ein Blutbad verhinderte, ist ein bitteres Symbol. Jüdisches Leben ist in Europa sichtbar, aber zu oft nur unter Schutz sichtbar.

Die Schweiz gilt vielen als sicher, wohlgeordnet und stabil. Doch auch dort hat der Antisemitismus seit dem 7. Oktober 2023 deutlich an Schärfe gewonnen. Der Hamas-Terror gegen Israel hat nicht nur im Nahen Osten Gewalt ausgelöst, sondern auch in Europa alte und neue Formen des Judenhasses freigelegt. Islamistische Propaganda nutzt Bilder aus Gaza, religiöse Parolen, Verschwörungsdenken und Hass gegen Israel, um Juden weltweit zu Feinden zu erklären. Wer dann einen religiösen Juden in Zürich angreift, greift nicht irgendeine Person an. Er greift einen Menschen an, weil er als Jude erkennbar ist.

Diese Wahrheit muss ausgesprochen werden, ohne das Verfahren vorwegzunehmen. Der Beschuldigte gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig. Die Anklage ist noch kein Urteil. Nach früheren Angaben soll er die Tat in einer ersten Einvernahme gestanden haben, wie er sich vor Gericht zu den Vorwürfen äußern wird, ist offen. Gerade deshalb ist saubere Sprache wichtig: Die Justiz muss klären, was bewiesen werden kann. Die Gesellschaft aber muss erkennen, worum es in diesem Fall geht.

Die Jugendanwaltschaft wirft dem heute 17-Jährigen unter anderem mehrfachen versuchten Mord und Unterstützung einer kriminellen Organisation vor. Beantragt wird ein Freiheitsentzug von einem Jahr, nach den Berichten das höchstmögliche Strafmaß für Täter unter 16 Jahren. Hinzu kommen therapeutische Maßnahmen, persönliche Betreuung und die Unterbringung in einer geschlossenen Institution. Das zeigt auch die Schwierigkeit des Falles: Der Staat muss bestrafen, schützen und zugleich mit einem Täter umgehen, der zur Tatzeit noch ein Kind im strafrechtlichen Sinne war. Für das Opfer und die jüdische Gemeinschaft kann das dennoch unerträglich wenig wirken.

Doch der Blick darf nicht allein auf die Strafhöhe fallen. Noch wichtiger ist, ob Behörden, Schulen, Plattformen, Familien und Sicherheitsdienste aus diesem Fall lernen. Ein Jugendlicher radikalisiert sich nicht im luftleeren Raum. Er konsumiert Inhalte, spricht mit Menschen, sendet Signale, verändert sich, findet Bestätigung. Nicht jedes Warnzeichen ist leicht zu erkennen. Aber die Geschwindigkeit, mit der islamistische Propaganda junge Menschen in Gewaltphantasien treiben kann, muss stärker ernst genommen werden. Wer Antisemitismus nur als Problem alter rechtsextremer Milieus betrachtet, sieht nur einen Teil der Gefahr.

Der Zürcher Fall zeigt die Verbindung aus Online-Radikalisierung, islamistischer Ideologie und antisemitischem Ziel. Er zeigt, wie ein Jugendlicher in digitalen Räumen auf Gewalt vorbereitet werden kann. Und er zeigt, wie jüdisches Leben in Europa erneut zur Projektionsfläche wird: Der Täter musste sein Opfer nicht kennen. Es reichte, dass der Mann Jude war.

Am 1. Juli beginnt nun das Gerichtsverfahren. Für das Opfer, seine Familie und die jüdische Gemeinde kann dieser Prozess schmerzhaft werden. Die Details der Tat werden erneut öffentlich. Die Frage nach Schuld, Verantwortung und Schutz wird vor Gericht verhandelt. Doch schon jetzt ist klar: Eine Gesellschaft, die jüdisches Leben schützen will, darf solche Fälle nicht als Einzelereignisse abhaken. Sie muss die ideologische Quelle benennen, die digitale Radikalisierung ernster nehmen und jüdische Sicherheit nicht als Sonderwunsch behandeln.

Eine verschlossene Synagogentür hat in Zürich möglicherweise ein Blutbad verhindert. Darauf darf sich kein Staat verlassen. Sicherheit darf nicht vom Zufall abhängen. Und jüdisches Leben darf nicht nur deshalb überleben, weil Türen rechtzeitig abgeschlossen sind.

Zürcher Synagogenangriff: Anklage zeigt geplantes antisemitisches Blutbad eines radikalisierten Jugendlichen

Der Mythos vom migrantischen Fachkräftebedarf

Medforth AI

Die Mär von der Fachkräftemigration hält sich beharrlich, obwohl längst bewiesen ist, dass ein Großteil der Migranten im Sozialsystem landet und viele aufgrund ihrer Qualifikation lediglich als Hilfsarbeiter eingesetzt werden können. Dennoch schreien Einheitspartei und Wirtschaft nach wie vor nach Migration, um dem drohenden Arbeitskräftemangel zu begegnen. Prognosen von WIFO, AMS, AK und Statistik Austria zufolge würde unter Berücksichtigung des aktuellen Zuwanderungsniveaus die Zahl der Erwerbstätigen in Österreich von 4,78 Millionen (2024) auf 4,52 Millionen im Jahr 2060 sinken. Ökonomen rechnen uns deshalb vor, dass wir noch mehr Migration benötigen würden. Je nach Berechnung werden zusätzlich 30-45.000 Nettozuwanderer im erwerbstätigen Alter jährlich gefordert, um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken und zumindest das Potential an Erwerbtätigen nicht einbrechen zu lassen.

Die Zahlen mögen auf dem Papier stimmen, wenngleich diese sicher nicht die technologische Entwicklung rund um Robotik, KI und Automatisierung berücksichtigen und auch nicht die aktuelle Insolvenzwelle und Betriebsabwanderungen, die einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Folge haben. Aber gehen wir das Gedankenexperiment ein und sagen, wir brauchen dringend Fachkräfte, die wir selbst auszubilden offenbar nicht in der Lage sind.

Selbst wenn man für die benötigte Migration eintreten würde, müsste man sich eingestehen, dass dem Bedarf an Ausbau der Infrastruktur nicht nachgekommen werden könnte. Allein im Jahr 2022 gab es in Österreich 120.000 Asylanträge und nochmal zusätzlich 80.000 Ukrainer, die ins Land kamen. 200.000 Menschen entsprechen der Bevölkerung der Stadt Linz, der drittgrößten Stadt des Landes. Österreich kann nicht in einem Jahr eine Stadt aus dem Boden stampfen mit allem, was dazugehört. Selbst wenn wir davon ausgehen, dass alle arbeiten und bereits Deutsch sprechen würden und es auch sonst keine Probleme gäbe, bedarf es dennoch einer Infrastruktur.

Die Menschen brauchen Wohnungen und Häuser, in denen sie leben können. Ihre Kinder brauchen Kindergarten- und Schulplätze samt Pädagogen. Sie brauchen Ärzte, Krankenhausbetten und Pfleger im Krankheitsfall, werden selbst alt, beziehen Rente und brauchen eventuell Pflege. Sie haben einen Energiebedarf, fahren Autos, nutzen den öffentlichen Verkehr und vieles mehr. Diese kurze und unvollständige Liste zeigt, dass es ein Trugschluss ist, dass Zuwanderung den Fachkräftemangel beseitigt, da die Menschen nicht nur ihre Arbeitskraft mitbringen, sondern ihrerseits auch wiederum Infrastruktur, Dienstleistung und Fachkräfte bedürfen, was aber völlig ausgeblendet wird. Es ist also ein nie endender Migrationsteufelskreis.

Gerade im Gesundheitsbereich wird vehement eingewandt, dass man auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sei und ohne sie der ganze Betrieb stillstehen würde – aber auch das ist ein Trugschluss. Laut Statistik Austria kamen 2025 in Österreich auf 10.000 Einwohner 56 Ärzte, also 560 je 100.000. Wenn man den Berichten glauben darf, dass im Zuge der Migrationsbewegung aus Syrien circa 200 Ärzte nach Österreich gekommen sind, zeigt dies das Ungleichgewicht. Es kamen nämlich insgesamt 105.000 Syrer, das bedeutet, dass selbst wenn alle diese 200 syrischen Ärzte in Österreich praktizieren würden – was sie oft aufgrund mangelnder Qualifikation nicht tun –, der Ärztemangel dadurch weiter verschärft wurde und eben nicht gemindert, wie kolportiert wird. Im Pflegebereich ist diese Dysbalance sogar noch größer.

Die Fachkräftemigration ist also ein links-woker Mythos! Fachkräfte und Generationenvertrag können nur durch eine umfassende, positive und vorausschauende Familienpolitik gesichert werden. Dass dies durch Migration und Asyl nicht sichergestellt werden kann, hat die Erfahrung der letzten Jahr(zehnt)e gezeigt, da das Problem nicht kleiner, sondern sogar größer geworden ist.

Das bedeutet im Fall der Syrer, die nach Genfer Flüchtlingskonvention alle längst die Heimreise antreten hätten müssen – das Assad-Regime, vor dem sie geflohen sind, ist seit über einem Jahr gestürzt und ihr Asylgrund erloschen –, dass selbst wenn wir alle 105.000 inklusive der angeblich 200 Ärzte nach Hause schicken würden, das Gesundheitssystem sogar entlastet würde, weil es plötzlich mehr Ärzte pro Einwohner gäbe. Im konkreten Fall würde also Remigration das Gesundheitssystem entlasten, während Migration es nachweislich belastet. Die vor Kurzem durch eine FPÖ-Anfrage veröffentlichten Zahlen zu stationären und ambulanten Krankenhausaufenthalten durch Migranten in Österreich sprechen da eine deutliche Sprache.

Bleibt noch die Forderung mancher Neoliberaler, welche eine ausschließliche Fachkräftezuwanderung wollen. Im konkreten Beispiel der Syrer würde das bedeuten, wir schicken alle bis auf die 200 Ärzte nach Hause. Das wäre jedoch hochgradig egoistisch, da diese Ärzte dringend in ihrer syrischen Heimat gebraucht werden. Man beraubt das Land somit seiner Zukunftschancen. Ein klassischer Fall von Talententzug („Braindrain“). Wobei man das Pferd auch anders aufzäumen könnte: Wenn wir Syrien seine Ärzte wieder zurückschicken, sind diese medizinisch besser versorgt, wodurch der Einsatz von Organisationen wie „Ärzte ohne Grenzen“ dort nicht mehr nötig wäre, und diese dann wiederum in ihrer eigenen Heimat praktizieren könnten und nicht mehr dorthin müssten. Das würde also wohl auch das heimische Problem entschärfen.

Man kann es also drehen und wenden, wie man will. Die Massenmigration löst kein einziges unserer Probleme, aber sie verschärft sie und ist zusätzlich Ursache einer Fülle von neuen Problemen, die ohne sie gar nicht existieren würden. Zeit, sich dies endlich einzugestehen, den radikalen Irrweg offener Grenzen zu verlassen und mit der Remigration, die wieder Normalität herstellen wird, zu beginnen. Dann kann man sich wieder auf die Kraft des eigenen Volkes besinnen, sich daran machen, die Geburtenrate zu erhöhen und den eigenen Leuten die bestmögliche Ausbildung bieten – sie zu den Fachkräften machen, die wir wirklich brauchen.

FREILICH Magazin

Iranische Sängerin wegen entblößter Schultern in einem auf YouTube geteilten Video zu 74 Peitschenhieben verurteilt

Die iranische Sängerin Parastoo Ahmadi wurde kürzlich zu 74 Peitschenhieben verurteilt. / Bild: Wikimedia Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication. / Autor: 
Hosseinronaghi

Die iranische Sängerin Parastoo Ahmadi wurde kürzlich zu 74 Peitschenhieben verurteilt, nachdem im Dezember 2025 ein Video auf YouTube aufgetaucht war, in dem sie ohne Hidschab zu sehen war und es wagte, ihre Schultern zu entblößen.

Die Musiker Ehsan Beiraqdar und Soheil Faqih Nasiri sowie sechs Mitglieder des Produktionsteams des Caravanserai-Konzerts werden ebenfalls wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses durch die Produktion und Veröffentlichung obszöner und unmoralischer Inhalte auf Cyberspace-Plattformen“ zu derselben Strafe verurteilt.

Darüber hinaus werden die Künstler einem zweijährigen Reiseverbot unterliegen und mit Einschränkungen bei all ihren künstlerischen Aktivitäten konfrontiert.

Laut der Jerusalem Post:

Das Gericht klagte sie gemäß Artikel 638 des islamischen Strafgesetzbuches und Artikel 743 des Gesetzes über Computerkriminalität an, berichtete BBC Persian.

Artikel 638 des islamischen Strafgesetzbuches stellt die Begehung jeglicher „offener religiöser Tabus“ oder Handlungen, die gegen die öffentliche Sittlichkeit verstoßen, wie beispielsweise das Auftreten ohne Hidschab, unter Strafe. Artikel 743 stellt die Förderung oder Anstiftung zu Korruption, Prostitution oder Handlungen, die als Verstoß gegen die öffentliche Moral gelten, über digitale Netzwerke unter Strafe.

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Während ihres Auftritts sang Ahmadi ohne Hidschab. Frauen ist es außerdem verboten, vor männlichem Publikum zu singen. Die Strafe dafür ist oft Auspeitschung.

Der iranische Journalist und Aktivist Masih Alinejad bemerkte: „Einen Tag nachdem die USA ein Abkommen mit der Islamischen Republik unterzeichnet hatten, verabreichte das Regime im Iran Parastoo Ahmadi 74 Peitschenhiebe, weil sie auf YouTube gesungen hatte.“

„Sie nennen Amerika den Großen Satan. Und dann flogen sie zum Verhandlungstisch und schlossen einen Pakt mit dem ‚Teufel‘.“

„Aber die Stimme einer Frau ängstigte sie mehr als jede Supermacht es je könnte. Ein Regime, das Frauen auspeitscht, weil sie ihr Haar zeigen und singen – das ist keine normale Regierung.“

„Das nennt man Apartheid gegen Frauen.“

Laut dem gemeinnützigen Abdorrahman-Borouman-Zentrum, das auch eine interaktive Karte gemeldeter Auspeitschungen anbietet, sind in der Islamischen Republik Iran mindestens 149 Verbrechen mit Auspeitschung bedroht. Die Gesetze zur Auspeitschung sind weitreichend und umfassen ein breites Spektrum an Handlungen, die als Straftaten gelten.

„Das Strafgesetzbuch sieht die körperliche Bestrafung (Hadd und Ta’zir) für Vergehen wie Alkoholkonsum, Drogenkonsum und Drogenhandel in geringem Umfang, Diebstahl, Ehebruch, Verstoß gegen die öffentliche Moral, uneheliche Beziehungen und die Vermischung der Geschlechter in der Öffentlichkeit vor.“

„Auspeitschungen werden auch bei Verhören eingesetzt, vermutlich um den Gefangenen für seine Falschaussage zu bestrafen. Bei politischen Gefangenen waren Auspeitschungen in den 1980er Jahren gängige Praxis. Vernehmer wenden Auspeitschungen weiterhin an, jedoch wird ihre Anwendung häufiger im Fall von politischen Gefangenen bestimmter politischer oder ethnischer Gruppen berichtet.“

„Richter haben auch die Möglichkeit, bei Todesurteilen körperliche Strafen zu verhängen. In solchen Fällen wird die Auspeitschung vor der Hinrichtung durchgeführt, um das Leiden des Verurteilten zu maximieren.“

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