
Eine Mutter und ihre 14-jährige Tochter fechten die Entscheidung einer Staatsanwaltschaft an, die Ermittlungen wegen einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in einem Jugendzentrum in Niedersachsen einzustellen.
Das Mädchen, das unter dem geänderten Namen Frida identifiziert wird, gibt an, dass drei Jungen sie im vergangenen Sommer in einem Raum im Obergeschoss des Zentrums in Gnarrenburg sexuell missbraucht hätten. Die Jungen waren zum Zeitpunkt der Tat Berichten zufolge 15, 16 und 18 Jahre alt.
Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, soll einer von ihnen den Vorfall ohne ihr Wissen gefilmt haben, und das Filmmaterial wurde später weit verbreitet. Fridas Familie sagt, sie habe sich seitdem sozial zurückgezogen und die neunte Klasse freiwillig wiederholt.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, nachdem sie zu dem Schluss gekommen war, dass sie eine Straftat nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Gewissheit nachweisen könne, und führte an, dass ihre Weigerung, Geschlechtsverkehr zuzulassen, nicht deutlich genug gewesen sei.
Der Anwalt der Familie hat jedoch gegen die Entscheidung Berufung eingelegt und argumentiert, dass die Staatsanwaltschaft die Verletzlichkeit eines jungen Opfers sowie die Möglichkeit, dass Frida vor Angst erstarrt sei, anstatt sich aktiv zu wehren, nicht angemessen berücksichtigt habe.
Frida sagte, sie habe während des Vorfalls weder geschrien noch geweint, weil sie sich mental abgeschottet habe.
„Ich hatte einfach nur Angst, Angst, Angst“, erzählte sie später ihrer Mutter.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte Berichten zufolge, dass die Ablehnung der sexuellen Handlung durch das Mädchen für einen objektiven Beobachter erkennbar gewesen sein müsste, beispielsweise durch Weinen, verbale Ablehnung oder körperlichen Widerstand.
Der Anwalt der Familie bestreitet diese Einschätzung und verweist auf Forschungsergebnisse, wonach manche Opfer sexueller Übergriffe eine unwillkürliche Erstarrung oder Schockreaktion erleben.
Die „Welt“ berichtete, wie der Fall im März dieses Jahres an die Öffentlichkeit gelangte, nachdem die Mutter des Opfers auf dem Handy ihrer Tochter ein Video entdeckt hatte, das zeigte, wie diese von der Bande festgehalten wurde. Als die Mutter die Leiter des Jugendzentrums zur Rede stellte, erklärten diese ihr, dass die Jungen die Tür zu dem Raum, in dem sich der Vorfall ereignete, abgeschlossen, den Eingang mit einem Billardtisch versperrt und laute Musik gespielt hätten.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Barrikade dazu gedacht gewesen sei, andere Personen am Betreten des Raums zu hindern, und nicht, um Frida an der Flucht zu hindern. Sie wies zudem darauf hin, dass das Mädchen weiterhin Zugang zu ihrem Handy gehabt habe.
Die Behörden müssen nun entscheiden, ob die Ermittlungen wieder aufgenommen und Anklage erhoben werden soll.
Einer der Jungen soll sich später für seine Beteiligung entschuldigt und in einer privaten Nachricht behauptet haben, die beiden anderen hätten ihn zur Teilnahme gedrängt.
„Ich schwöre beim Koran: Ich wurde dazu gezwungen, das zu tun“, soll er geschrieben haben, und fügte hinzu, dass er beabsichtige, die anderen Jungen selbst anzuzeigen.
Der Fall hat an Bedeutung gewonnen, nachdem die Polizei eine separate Ermittlung wegen Vergewaltigung bestätigt hat, in die ein weiteres 14-jähriges Mädchen und ein 17-jähriger Verdächtiger verwickelt sind.
Bei dem Verdächtigen handelt es sich Berichten zufolge um denselben Jungen, der im Fall von Frida als Anführer der Gruppe beschrieben wurde. Die zweite mutmaßliche Straftat soll sich am 10. Juli ereignet haben, etwa vier Wochen nachdem die frühere Ermittlung eingestellt worden war.
Remix News berichtete im vergangenen Monat, dass der Anteil von Ausländern, die an Gruppenvergewaltigungen in ganz Deutschland beteiligt waren, im vergangenen Jahr mit 53 Prozent einen Rekordwert erreicht habe. Insgesamt wurden im Land 751 Opfer Opfer einer Gruppenvergewaltigung, wie aus Regierungsdaten hervorgeht, die auf eine parlamentarische Anfrage der Alternative für Deutschland (AfD) hin veröffentlicht wurden.