
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Biontech zur Auskunftspflicht nach dem Arzneimittelgesetz verurteilt. Die Berufung des Unternehmens gegen ein Teilurteil des Landgerichts Aurich aus dem März wurde abgewiesen.
Eine 1975 geborene Frau erlitt nach ihrer zweiten Covid-Impfung im August 2021 nach eigenen Angaben gravierende gesundheitliche Schäden. Dazu zählen Herzrhythmusstörungen, Migräne, neurologische Symptome und das chronische Erschöpfungssyndrom ME/CFS. Diese Erkrankung führt bei vielen Betroffenen zu schwerer körperlicher Behinderung: Ein Viertel kann das eigene Haus nicht mehr verlassen, schätzungsweise 60 Prozent sind dauerhaft arbeitsunfähig. Die Klägerin erhielt Pflegegrad 2. Mit ihrer Klage verlangt sie vom Hersteller Biontech detaillierte Auskünfte über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu können.
Oberlandesgericht macht den Weg frei für Transparenz
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Biontech zur Auskunftspflicht nach dem Arzneimittelgesetz verurteilt. Die Berufung des Unternehmens gegen ein Teilurteil des Landgerichts Aurich aus dem März wurde abgewiesen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Der Konzern muss nun Informationen zu Wirkung und Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung herausgeben. Die Kosten des Verfahrens trägt Biontech.
Das Oberlandesgericht Oldenburg verwirft die Berufung der BioNTech Manufacturing GmbH als unzulässig. Damit wird das Teilurteil des Landgerichts Aurich rechtskräftig.
— Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) August 4, 2026
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Ein höchstrichterliches Signal verändert die Spielregeln
Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Anfang März. Darin wurde klargestellt, dass pharmazeutische Unternehmer bei Arzneimitteln mit schädlichen Wirkungen, die über ein medizinisch vertretbares Maß hinausgehen, oder bei fehlerhafter Produktinformation Auskunft erteilen müssen. Diese Auskunft dient als Hilfsmittel, um etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die Grundsätze gelten auch für den vorliegenden Fall und erleichtern Betroffenen den Zugang zu relevanten Daten des Herstellers.
Was Betroffene künftig erwarten können
Mit der rechtskräftigen Entscheidung muss Biontech konkrete Informationen zu den von der Klägerin beschriebenen Krankheitsbildern und weiteren möglichen Schäden liefern. Das stärkt die Position von Personen, die ähnliche gesundheitliche Beeinträchtigungen nach der Impfung geltend machen. Ob daraus später Schadensersatzansprüche folgen, bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten. Die Auskunftspflicht selbst ist jedoch bereits durchgesetzt und eröffnet einen neuen Zugang zu bislang zurückgehaltenen Erkenntnissen des Herstellers.