Staatlich subventionierte Gender-Umerziehung: Windelfetisch, queere Sex-Obsessionen

Jahrzehntelang flossen Steuermittel in ein Netzwerk, das sich der Betreuung queerer Jugendlicher widmete. Nun beendet das Bundesfamilienministerium unter Karin Prien die institutionelle Unterstützung für den Verein Lambda. Die bestehende Rahmenvereinbarung endet zum Jahreswechsel 2026.

Seit 2020 allein hat der Zusammenschluss mehr als 2,7 Millionen Euro aus dem Kinder- und Jugendplan erhalten. Auslöser der Entscheidung waren unter anderem Veröffentlichungen, in denen minderjährige Leser mit detaillierten Schilderungen von Windelfetischen und Anleitungen zur Hormonbehandlung konfrontiert wurden.

Steuergeld für Sex-Fetische

Lambda wehrt sich mit Nachdruck gegen das Aus der Förderung. Mitte Juli 2026 richtete der Bundesvorstand einen offenen Brief an die Ministerin und die Abgeordneten des Bundestags. Darin wird die Rücknahme der Kündigung verlangt. Einen Tag später verschickte ein Vorstandsmitglied eine Mail an sämtliche Parlamentarier und warnte vor dem Ende der bundesweiten queeren Jugendverbandsarbeit. Der Appell zielte darauf, die Abgeordneten für eine Fortsetzung der Finanzierung zu gewinnen.

Lambda kassierte mehr als 2,7 Millionen Euro für ideologische Umerziehung von Jugendlichen

Bereits seit 1990 erhielt der Verein Bundesmittel, ab 2018 auf Basis einer festen Rahmenvereinbarung. Zwischen 2020 und 2026 summierten sich die Zahlungen auf über 2,7 Millionen Euro. Den Höchststand markierte das Jahr 2022 mit mehr als 550.000 Euro. In den Folgejahren bis 2026 lagen die jährlichen Beträge für die infrastrukturelle Förderung jeweils bei rund 380.000 Euro. Die plötzliche Überprüfung dieser etablierten Struktur wirft die Frage auf, ob Haushaltszwänge wirklich der einzige treibende Faktor sind.

Bundesregierung sah keinen Anlass einzugreifen: Freie Trägerschaft als bequeme Ausrede

Gegenüber kritischen Nachfragen betonte die Bundesregierung stets, Lambda gestalte seine Publikationen eigenverantwortlich. Eine inhaltliche Vorabprüfung der Materialien finde nicht statt. Das widerspreche dem Prinzip der freien Trägerschaft in der Jugendhilfe. Demnach sollen unabhängige Organisationen ihre Angebote weitgehend selbst bestimmen, während der Staat zwar finanziert, aber nicht in die Inhalte eingreift. Dieses Argument erlaubte es, jede Verantwortung für problematische Texte von sich zu weisen. Kritiker sahen darin jedoch eine Schutzbehauptung: Mit öffentlichen Mitteln werde ein Angebot für Jugendliche finanziert, ohne jede Kontrolle über die vermittelten Botschaften.

Ein Heft, das Grenzen überschreitet

Im Zentrum der Auseinandersetzungen stand die vom Verein herausgegebene Zeitschrift „out!“, besonders die Frühjahrsausgabe 2022 mit dem Titelthema Fetisch. Sie richtete sich ausdrücklich an Jugendliche ab 14 Jahren und widmete dem Thema zwölf Seiten. Ein Beitrag stellte eine Person namens Cori vor, die in reizvoller Unterwäsche posierte und nicht-binäre Pronomen nutzte. Die Wäsche stammte aus einem Sexspielzeug-Adventskalender, den die eigene Mutter geschenkt hatte.

Noch schärfer fiel der anonymisierte Erfahrungsbericht einer damals 15-Jährigen aus. Sie schilderte, wie sie auf pornografische Inhalte stieß, darunter ein Video zu DDLG – einem Rollenspiel, in dem eine erwachsene Frau die Rolle eines kleinen Mädchens einnimmt, Windeln trägt, mit Kinderspielzeug hantiert und von einer Vaterfigur bestraft wird. Die Autorin berichtete von einer darauffolgenden Pornosucht und davon, dass sie den Fetisch mit 16 erstmals auslebte. Das Urinieren in die Windel empfand sie als befreiend. Sie vermutete einen Zusammenhang mit einer fehlenden Vaterfigur und erklärte, untypische Vorlieben seien nichts Verwerfliches.

Auffällig ist, dass genau diese Ausgabe auf der Website des Vereins inzwischen nicht mehr zum Download bereitsteht. Die Printversion gilt als vergriffen, öffentlich zugänglich sind nur noch die jüngsten drei Hefte. Ein internes Archiv existiert, der Zugang wird jedoch nur auf Anfrage und nach eigenem Ermessen gewährt.

Haushaltsnot motiviert den Kurswechsel

Im Juli 2026, wenige Tage bevor eine kritische Anfrage im Bundestag beantwortet wurde, kündigte das Ministerium die seit 2018 laufende Rahmenvereinbarung. Offiziell hieß es, angesichts notwendiger Haushaltskonsolidierung müssten Mittel gebündelt und auch langjährige Vereinbarungen überprüft werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung bestehe nicht. Ergänzend deutete man an, Themen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt seien inzwischen in anderen Jugendverbänden verankert. Damit endet eine Förderung, die über Jahrzehnte hinweg ein Angebot unterstützte, dessen Inhalte die Grenzen dessen, was mit öffentlichen Geldern für Minderjährige vertretbar erscheint, deutlich überschritten haben.

FREIE WELT

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