Vergewaltigung im Hamam in Wernau: Kuschelurteil für tunesischen Masseur

Symbolbild. Wikimedia Commons , Nevit Dilmen (talk), CC-BY-SA-3.0,2.5,2.0,1.0

Ein junger Masseur hat im Berufungsverfahren um eine Vergewaltigung und Körperverletzung eine mildere Strafe erhalten. Er wurde nun nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Damit korrigierte das Stuttgarter Landgericht das Urteil des Amtsgerichts Esslingen, das den Tunesier zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt hatte. Weil das Strafmaß nun zwei Jahre beträgt, ist dadurch auch eine Bewährungsstrafe möglich. Bei einer Strafe von mehr als zwei Jahren wäre das ausgeschlossen gewesen.

Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts eine Frau in Wernau (Kreis Esslingen) vergewaltigt. Die Tat ereignete sich in einem Hamam. Im Berufungsverfahren ging es nun nicht um die Tat an sich. Diese hatte der Angeklagte im ersten Prozess eingeräumt. Viel mehr hatte die Verteidigung gefordert, dass der Mann nicht nach Erwachsenen-, sondern nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Der Angeklagte, der aus Tunesien kommt, war nach eigenen Angaben zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre alt. Er hatte angegeben, er könne seinen Pass nicht finden.

Auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Frau, die als Frauenärztin arbeitet, war der Prozess öffentlich. Christine Ost (Name geändert) zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht, dass der Täter nicht ins Gefängnis muss. Sie kennt die Folgen einer Vergewaltigung auch aus ihrer Praxis. “Ich kenne keine Frau, die irgendwann mal sagt, das ist vorbei”, erzählt Ost dem SWR. “Ich hab Patienten, die können keinen Sex mehr haben. Ich hab Patienten, die können kein Kind mehr zur Welt bringen. Und die allermeisten Frauen zeigen es nicht an.”

Das Erlebnis begleite sie nach wie vor täglich. Ihr Leben sei in ein “Vorher” und ein “Nachher” geteilt, erzählte sie. Sie würde sich wünschen, dass in Zukunft mehr solcher Straftaten angezeigt werden. “Denn nur so bekommen wir endlich das Problem in den Griff, dass die Täter sich auch vor einer Strafverfolgung fürchten”, meint die Betroffene.

Ost hätte gern auf den Berufungsprozess verzichtet, schilderte sie dem SWR vor dem Urteil. Schließlich musste sie durch den zweiten Prozess die Tat gedanklich erneut durchleben. An den Tag im Dezember, als sie sich zur Entspannung eine Massage gebucht hatte, kann sie sich noch gut erinnern. Im textilfreien Bereich hatte sie zunächst vollstes Vertrauen. Doch dann sei der junge Mann beim Massieren immer dominanter geworden. Da habe sie gemerkt, dass etwas nicht stimmte. “Er ist mit seinen Fingern mehrmals bis zum Anschlag, das heißt bis zum Gebärmutterhals, in meine Scheide eingedrungen”, so die Frauenärztin. Sie selbst sei daraufhin wie in eine Schockstarre gefallen.

Im selben Raum sei die gesamte Zeit über ein zweiter, älterer Masseur anwesend gewesen. Christine Ost sagt, die beiden Männer hätten miteinander Blickkontakt gehabt. Im Dezember 2025 wurde der ältere Masseur wegen Vergewaltigung einer anderen Frau zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Das Urteil war damals aber noch nicht rechtskräftig.

Nicht das Opfer einer Vergewaltigung sollte sich schämen, sondern der Täter.

Christine Ost, Betroffene

Das Hamam in Wernau ist in den vergangenen Jahren bereits mehrmals wegen sexueller Nötigung in Verruf geraten. Nach der Vergewaltigung von Christine Ost wurde dem Pächter gekündigt.

SWR Aktuell

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *