
Fünf Schülerinnen im Alter von neun bis zwölf Jahren und ihre Eltern zogen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Sie wollten das geplante Verbot moslemischer Kopftücher an Österreichs Schulen noch vor seinem Start zu Fall bringen. Die Höchstrichter machten kurzen Prozess. Sie wiesen die Individualanträge als unzulässig zurück. Das Kopftuchverbot bleibt bestehen und tritt am ersten September wie vorgesehen in Kraft.
Klage junger Schülerinnen prallt an Gericht ab
Die fünf Mädchen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren hatten im März und April dieses Jahres gemeinsam mit ihren Eltern Individualanträge eingebracht. Sie beriefen sich darauf, das islamische Kopftuch aus persönlicher Überzeugung zu tragen. Der Verfassungsgerichtshof prüfte jedoch gar nicht, ob diese Behauptung zutrifft oder ob das Gesetz gegen Religionsfreiheit und Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die Richter stellten schlicht fest, dass die Antragsteller zum Zeitpunkt der Klage noch nicht unmittelbar betroffen waren. Das Verbot im Schulunterrichtsgesetz gilt erst ab September. Eine Antragstellung vor Inkrafttreten scheidet in der Regel aus, so der Gerichtshof. Auch die Möglichkeit späterer Verwaltungsstrafen nach wiederholten Verstößen reicht nicht aus, um bereits jetzt von einer Betroffenheit auszugehen. Die Entscheidung fiel rein formal. Inhaltlich blieb das Gesetz unangetastet.
Alle außer Grüne dafür
Das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter vierzehn Jahren war im letzten Dezember mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ im Nationalrat beschlossen worden. Nur die Grünen stimmten dagegen und warnten vor verfassungsrechtlichen Problemen. Das Gesetz trägt den Titel „Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots“. Es zielt darauf ab, Mädchen in diesem Alter vor sozialem und familiärem Druck zu schützen, der in manchen Milieus zum frühen Tragen eines islamischen Schleiers führt. Bei Verstößen sieht die Regelung zunächst Gespräche mit der Schülerin und den Erziehungsberechtigten vor, erst danach folgen Verwaltungsstrafen. Die breite Mehrheit im Parlament zeigte, dass auch sozialdemokratische und liberale Abgeordnete Handlungsbedarf sahen, um österreichische Schulen als Orte der Integration und nicht als Bühne für importierte religiöse Normen zu erhalten.
Formaler Rückschlag – der Streit geht weiter
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hatte das Gesetz von Anfang an scharf kritisiert und ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das Verfassungswidrigkeit attestierte. Präsident Ümit Vural sprach von einer politischen Entscheidung und kündigte rechtliche Schritte an. Die nun abgewiesenen Anträge der fünf Familien passen in dieses Muster des Widerstands. Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung jedoch klargestellt, dass ein solcher Vorstoß zu früh kommt. Das ändert nichts daran, dass das Verbot ab September Realität wird. Ein inhaltlicher Test steht erst dann an, wenn das Gesetz tatsächlich angewendet wird und Betroffene unmittelbar in ihren Rechten berührt sind. Der erste Angriff auf das Kopftuchverbot ist damit gescheitert.