Frankreich: ein in Ägypten geborener Schüler, postet am Jahrestag des Bataclan-Attentats in einer WhatsApp-Gruppe der Schule ein Videospiel, in dem ein Flugzeug in einer Umgebung abstürzt, die an New York erinnert, begleitet vom Ruf “Allah Akbar”

Die Staatsanwaltschaft von Évry hat ein Verfahren wegen Verherrlichung von Terrorismus gegen einen 16-jährigen Oberschüler in Massy eingeleitet. Am 13. November, dem 10. Jahrestag des Bataclan, teilte der Minderjährige, der in Ägypten geboren wurde, in einer WhatsApp-Gruppe von Studenten ein Videospiel, in dem ein Flugzeug in einer Umgebung abstürzt, die an New York erinnert, begleitet vom Ruf “Allah akbar”. Er wurde vor den Jugendrichter gestellt.
Die Staatsanwaltschaft von Évry wurde eingeschaltet, nachdem ein Bericht von der Oberschule Fustel-de-Coulanges in Massy (Essonne) über die Verbreitung eines als problematisch eingestuften Videospiels in einer WhatsApp-Gruppe von Schülern erfolgte. Ein 16-jähriger Schüler ägyptischer Herkunft wurde verhaftet und dann wegen Verherrlichung des Terrorismus vor Gericht gestellt.

Am 13. November 2025, dem Tag des 10. Jahrestags der Bataclan-Anschläge, teilte der Teenager einen Link zu einem Online-Spiel in einer Nachrichtengruppe einer Oberschule. Das Spielprinzip: Klicken Sie auf ein Flugzeug, das über New York fliegt, um zwei Türme zu treffen. Wenn das Flugzeug “abstürzt”, explodiert es und eine männliche Stimme ruft “Allah akbar”. In der zum Link gehörenden Nachricht behauptet der junge Mann, dass er selbst der Schöpfer des Spiels war.

Alarmiert sandte die Verwaltung der Schule einen Bericht an das Gericht von Évry. Die ersten Überprüfungen zeigten jedoch, dass das Spiel bereits seit ein bis zwei Jahren im Internet existierte.
Der 16-jährige Student, geboren in Kalyobia, Ägypten, wurde am 20. November festgenommen und festgenommen. Während seiner Anhörung erklärte er, dass er erst seit drei Jahren in Frankreich gewesen sei, nichts von den Anschlägen vom 13. November 2015 wusste und nicht wusste, was das Spiel symbolisieren könnte. Er behauptet, einfach auf einen Link geklickt zu haben, den er am Tag zuvor von einem anderen Schüler erhalten hatte, bevor er ihn wiederum geteilt hat.

Die Analyse seines Telefons bestätigte, dass er den Link tatsächlich zuvor erhalten hatte und dass er offenbar nicht der Schöpfer war. In seinem Haus wurde eine Durchsuchung durchgeführt, die den Ermittlern keine Beweise lieferte. Trotz dieser Erklärungen entschied die Staatsanwaltschaft, das Verfahren fortzusetzen. Der Minderjährige wurde am 21. November 2025 wegen als “Verherrlichung des Terrorismus” bezeichneten Handlungen vor den Jugendrichter gebracht.

VA