Sperrfrist verkürzt: NSU-Akten sollen „schon“ 2104 freigegeben werden

Es gab eine erfolgreiche Petition an die hessische Regierung, die die sofortige Freigabe der Akten um die NSU-Prozesse gefordert hat. Die Regierung musste sich damit befassen und kam zu dem Ergebnis, dass die Sperrfrist um 30 Jahre verkürzt werden soll. CDU und Grüne haben die Sperrfrist jetzt auf 2104 festgesetzt. Was steht da drin, das wir alle nicht mehr während unseres Lebens erfahren dürfen?
 

Demokratie und Geheimhaltung sind unvereinbar. Wie soll der Wähler entscheiden, wen er als seinen Regent bevorzugt, wenn er nicht wissen darf, welche Handlungen in seinem Namen durchgeführt worden sind? Wie soll er beurteilen können, wessen Vorgehen dem entsprechen, was er als Souverän von seinen Abgeordneten erwartet? Jegliche Geheimhaltung führt Demokratie ad absurdum. Oder anders ausgedrückt, muss festgestellt werden, dass niemand in einer Demokratie lebt, solange wichtige Informationen den Wählern vorenthalten werden. Immer, wenn etwas geheim gehalten wird, hat jemand mit genügend Einfluss etwas getan, was bei Offenlegung zu langjährigen Haftstrafen führen müsste. Wer etwas geheim halten will, weiß, dass man außerhalb von Recht und Moral gehandelt hat. Geheimhaltung schützt niemals den Bürger, sondern nur kriminelle Akteure vor den Bürgern.

Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags soll laut einem Bericht der taz eine Petition für die Veröffentlichung bisher geheimer Akten zur Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zurückgewiesen haben, die sich im Besitz hessischer Behörden befinden. Entscheidend für die Ablehnung sollen demnach die Stimmen der beiden Regierungsparteien – CDU und Grünen – gewesen sein. Die SPD, Linke und AfD sollen für die Offenlegung gestimmt haben, während sich die FDP enthalten haben soll. Eine offizielle Bestätigung für diesen Beschluss gibt es nicht. Die Sitzungen des Petitionsausschusses gelten als vertraulich, da in diesen oft viele persönliche Fragen behandelt werden. Damit sind wir genau bei dem Punkt, dass es nur um den Schutz zwielichtiger Akteure geht.

Es geht um den Schutz von Akteuren, die sich außerhalb geltenden Rechts bewegt haben 

Die Petition zur Offenlegung der NSU-Akten hatte auf der Petitionswebsite Change.org mehr als 120.000 Unterschriften erhalten. Einer ihrer Mitinitiatoren, Mike Lazar, nannte die Argumente der beiden hessischen Regierungsparteien „scheinheilig“. Diese hatten erklärt, dass der Persönlichkeitsschutz für die in den Akten genannten V‑Leute und sonstige verwickelte Beamte die weitere Geheimhaltung der Dokumente nötig mache. Bei den hessischen NSU-Akten handelt es sich in erster Linie um ein Dossier im Umfang von etwa 300 Seiten, das der damalige hessische Innenminister Boris Rhein im Jahr 2012 in Auftrag gegeben hatte. Die Autoren sollten untersuchen, wie groß das Ausmaß der Versäumnisse und Vertuschung der Behörden im Zusammenhang mit der Terrororganisation NSU war. Also nochmals: Es geht um den Schutz von Akteuren, die sich offensichtlich außerhalb geltenden Rechts bewegt haben, und das darf der Bürger/Wähler nicht erfahren. Jetzt nicht mehr bis 2134, sondern nur noch bis 2104. Da muss doch das Herz eines jeden aufrechten Demokraten sofort Luftsprünge machen, ob der neuen Ehrlichkeit, die er aber nicht mehr erleben darf.

Der gesamte NSU-Prozess war eine einzige Farce. Zeugen durften nicht auftreten, weil deren Identität „geschützt“ werden sollte. Die Verurteilung von Beate Tschäpe zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere spricht jeder Rechtsprechung Hohn, denn es wurde festgestellt, dass sie nicht an einem einzigen Tatort zugegen war. Zugegen waren aber Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und die wiederum mussten „geschützt“ werden. Da kann es niemanden wundern, dass diese Prozessakten für mehr als 100 Jahre verborgen bleiben müssen, damit alle diese Ungereimtheiten nicht aufgedeckt werden können. Eben um die staatlichen Akteure, die daran beteiligt waren, zu schützen. Und nochmals nein: Diese Geheimhaltung schützt nicht den Bürger, sie schützt den Staat vor den Bürgern.

Der Staat soll, vor dem Bürger geschützt werden 

An dieser Stelle erinnere ich an Kennedy. Seine Frau Jacky war die einzige Augenzeugin, die im Umfeld seiner Ermordung überleben durfte. Sie hat einem Journalisten ein ausführliches Interview gegeben, wie sie das Attentat erlebt hat. Sie wusste, was da wirklich abgelaufen ist und sie hat bestimmt, dass dieses Interview erst nach 99 Jahren veröffentlicht werden darf. Und wieder gibt es dafür nur eine Erklärung: Der Staat, diejenigen, die dieses Attentat ausgeführt haben, sollen vor dem Bürger geschützt werden. Keinesfalls dient diese Geheimhaltung dem Schutz der Bürger oder gar der Demokratie.

Eine Geheimhaltung wie beim Kennedy-Mord oder eben den NSU-Akten produziert aber zwangsläufig weitere Morde. Jeder, der als „unsicherer Kandidat“ gelten kann, der zu viel weiß und dessen man sich nicht sicher sein kann, dass er ewig schweigen wird, ist seines Lebens nicht mehr sicher. Ebenso wie derjenige, der dann den Auftragsmord durchführt. Die große Frage sollte also sein, ob und wie viele Morde es im Gefolge des NSU-Prozesses und der befohlenen Geheimhaltung darüber noch gegeben hat, um sicher zu stellen, dass die Informationen in den NSU-Akten nicht doch noch vorzeitig den Weg in die Öffentlichkeit finden. Darüber kann man auch nur spekulieren und so kann ich nur empfehlen, den hier im Folgenden vorgestellten Roman zu lesen, der natürlich rein spekulativ ist. Oder eben vielleicht doch nicht? Entscheiden Sie selbst, inwieweit Sie dieses lesenswerte Buch als Fiktion oder Realität einstufen wollen.
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