Sortiert Landesstiftung Islamlehrer aus?

Abdel-Hakim Ourghi gehört zu den Pionieren in der Ausbildung von islamischen Lehrkräften. Seit zehn Jahren unterrichtet er an der Pädagogischen Hochschule (PH) in Freiburg islamische Theologie und Religionspädagogik und hat auch ein Werk über Islamische Religionspädagogik verfasst. Doch dann kam der Paukenschlag: „Heute bin ich an dem Punkt, an dem ich um meine Lehrerlaubnis bangen muss“, schrieb Ourghi vor Kurzem auf seiner Facebook-Seite.

Ende 2020 hatte sich die Stiftung Sunnitischer Schulrat an ihn gewandt: Er soll einen Antrag auf eine islamische Lehrerlaubnis, eine Idschaza, stellen. Während die Kirchen als Körperschaft des Öffentlichen Rechts anerkannt sind, gibt es in Baden-Württemberg bislang keine sunnitische oder schiitische anerkannte Religionsgemeinschaft. Deshalb hat die baden-württembergische Landesregierung am 1. August 2019 als rechtliches Hilfskonstrukt die Stiftung Sunnitischer Schulrat ins Leben gerufen. Sie soll den islamischen Religionsunterricht verantworten und organisieren, die Bildungspläne beschließen, Religionsbücher zulassen und über die Lehrbefugnis für Lehrer und Hochschullehrer entscheiden.

Der promovierte Islamwissenschaftler reichte die geforderten Dokumente ein. Am 14. Mai schickte die Stiftung einen Ablehnungsbescheid, die Studienleistungen seien „keine Anerkennung im Sinne der Idschaza-Ordnung.“ Laut dieser braucht man den Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium im Fach Islamische Theologie/Religionspädagogik oder einen „gleichwertigen Abschluss“ und gegebenenfalls Weiterbildungen mit ähnlichen Kompetenzen.

„Viele andere Hochschullehrer in der Ausbildung von islamischen Religionslehrern haben wie ich kein abgeschlossenes Lehramtsstudium, da es damals schlicht in Deutschland noch keine islamische Religionspädagogik gab“, sagt Ourghi. Deshalb stelle sich für ihn die Frage, ob fehlende Qualifikationen bei ihm der tatsächlicher Grund einer Idschaza-Ablehnung seien.

Der Freiburger Dozent und Buchautor, der wegen seinem liberalen Islamverständnis und seiner regelmäßigen Kritik an den Islamverbänden bundesweit bekannt ist, ist nicht der einzige Betroffene: Auch der Stelleninhaber der Islamischen Theologie in Weingarten (Landkreis Ravensburg), Abdel-Hafiez Massud, Arabist, promovierter Islamwissenschaftler und habilitierter Pädagoge, erhielt einen Ablehnungsbescheid. Nach Angaben der PH habe man für den derzeitigen Stelleninhaber „leider kein Einvernehmen mit dem Sunnitischen Schulrat herstellen können“.

In beiden Fällen handele es sich noch um „laufende Verfahren“, wie Amin Rochdi, Geschäftsführer der Stiftung Sunnitischer Schulrat gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) betont, über die er keine Aussagen treffen möchte. Dennoch ist auf der Homepage der Stiftung unter der Rubrik „FAQ zum IRU“ bereits zu lesen, dass die Ausbildung an der PH Weingarten und Freiburg derzeit von der Stiftung nicht anerkannt werde. „Absolventen müssen sich voraussichtlich einem Interview bei der Stiftung unterziehen, bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden.“ Dieser Satz sei eine „Erpressung gegenüber seinen Studierenden“, kritisiert Ourghi und habe bei diesen eine große Unsicherheit ausgelöst, weil sie nun ihre berufliche Zukunft gefährdet sehen, wenn Sie weiterhin in Freiburg bei ihm als Dozenten bleiben.

Seit es eine islamische Lehrbefugnis braucht, hat Julia Dröber, Juniorprofessorin an der PH in Ludwigsburg in der Abteilung Islamische Theologie/Religionspädagogik, als Nichtmuslimin ebenfalls keine Möglichkeit, dass ihre befristete Stelle, die in den nächsten Monaten ausläuft, entfristet wird. Auch die schiitische Freiburger Lehrerin Eloha Muzafferiy musste nach sechs Jahren erfolgreichen Islamunterrichts an Grundschulen zu diesem Schuljahr aufhören, weil ihr die Lehrbefugnis entzogen wurde.

Auf die Frage, ob es von staatlicher Seite Einwände gegen die Ablehnung der Lehrbefugnisse gegeben habe, verweist das Kultusministerium auf seine Neutralitätspflicht. Laut dem Freiburger Wissenschaftler ist das Festhalten des Kultusministeriums an der Neutralität ein Scheinargument, da die Stiftung de facto eine staatliche Behörde sei und keineswegs neutral. Außerdem gebe es ein Legitimitätsproblem der Stiftung: Sie habe den Anspruch, den sunnitischen Islam zu vertreten und mit der Erteilung von Lehrbefugnissen über dessen Zukunft mitzubestimmen, in ihr seien aber nur zwei Verbände vertreten – der türkische Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und die Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken, die zusammen nur etwa 40 der rund 500 Gemeinden in Baden-Württemberg stellen.

Er werde alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um hoffentlich doch noch zu einer Lehrerlaubnis zu kommen, kündigte Ourghi an. „Es geht nicht nur um meine Zukunft als Wissenschaftler, sondern auch um die Möglichkeit, ein liberales Islamverständnis in den Bildungseinrichtungen der Republik zu manifestieren“, schrieb er seinen über 2.000 Abonnenten auf Facebook. (1422/18.06.2021)

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