Schweiz: Mieter raus, Flüchtlinge rein – In der Zürcher Gemeinde Seegräben muss ein Bewohner seine Wohnung verlassen, damit Asylsuchende einziehen können

Per 31. Mai 2023 muss ein Mieter einer Gemeindewohnung im zürcherischen Seegräben seine Sachen packen. Nicht weil er die Miete nicht bezahlt oder die Nachbarn mit Lärm belästigt hätte.

Der Grund ist ein anderer: Die 5,5 Zimmer werden danach von Asylsuchenden bewohnt.

Die Gemeinde sei vom Kanton verpflichtet worden, Wohnraum für Flüchtlinge bereitzustellen, schreibt die Gemeindeverwaltung Seegräben in einem Brief vom 22. Februar 2023 an den Mieter.

Aber leider habe man auf dem freien Wohnungsmarkt trotz intensiver Suche keine geeigneten Objekte gefunden. Deshalb werde man nun die gemeindeeigene Liegenschaft für die Unterbringung nutzen.

«Wir bedauern, dass wir keine andere Lösung finden konnten, und hoffen, dass Sie schnell eine neue Wohnung finden», heisst es weiter. Screenshots des Schreibens kursieren seither in den sozialen Medien.

Der Brief endet mit einem überaus grosszügigen Angebot: Sollte der Rausgeschmissene vor Ende Mai fündig werden mit einem neuen Zuhause, dürfe er natürlich trotz Kündigungsfrist schon früher gehen.

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