Schreckliche Tat: Syrer würgt und vergewaltigt seine schwangere Freundin

Die Beziehung zwischen dem 24-jährigen Syrer und der 23-Jährigen war von einem häufigen Auf und Ab geprägt. Doch im Februar rastete der Syrer völlig aus und die Lage eskalierte. Er vergewaltigte seine Freundin und filmte die abscheuliche Tat noch mit seinem Handy.

2015 war der Syrer nach Deutschland gekommen, im großen Treck der anderen sogenannten Flüchtlinge. Bevor er wegen seiner Taten in Untersuchungshaft kam und sich nun vor dem Landgericht in Dresden verantworten muss, dürfte der 24-Jährige zuletzt als Koch und Lieferdienst-Fahrer gearbeitet haben.

So richtig harmonisch dürfte die Beziehung zwischen dem Syrer und der 23-Jährigen nicht gewesen sein. Bereits im Jänner gab es Auseinandersetzungen, Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht und festes Zupacken am Oberarm. Auch eine Vergewaltigung Anfang Jänner steht im Raum. Doch der Angeklagte, für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, bestreitet die Vorwürfe. Nur aus Versehen habe er seine Lebensgefährtin einmal mit dem Ellenbogen erwischt.

Die schrecklichen Geschehnisse am 20. Februar räumt der Syrer allerdings ein. In den Tagen vor der Tat hatte sich das spätere Opfer zuerst von ihm getrennt, danach habe man sich allerdings wieder versöhnt. Anschließend kam es wieder zur Trennung und der Syrer fuhr in die Wohnung seiner bisherigen Lebensgefährtin, um seine Sachen zu holen. Da eskalierte die Situation.

Unter dem angeblichen Einfluss von Drogen und Alkohol kam es zum Streit. „Sie hat mich provoziert und wollte, dass ich ihr weh tue“, schildert der Angeklagte seine Sicht er Dinge. Faktum ist: Der Syrer würgte die Schwangere, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Dann vergewaltigte er sie und filmte die abscheuliche Tat auch noch mit seinem Handy. Gegen 3 Uhr 30 gelang es dem 23-jährigen Opfer zu fliehen.

Die Schwangere rannte nackt auf die Straße und flüchtete in ein Auto, welches durch Zufall vorbeifuhr. Der Syrer versuchte das Auto zu stoppen, allerdings konnte es weg fahren. Die alarmierte Polizei nahm in später in einer Straßenbahn fest. Die Staatsanwältin erklärte zu dem Sachverhalt: „Es bestand eine akute konkrete Lebensgefahr“. Der Prozess wird fortgesetzt.

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