Frankreich: UPDATE-Täter ist Marokkaner- Ein Mann in den Sechzigern wird enthauptet auf offener Straße aufgefunden. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um seinen Sohn. Er soll bei seiner Festnahme “Allah Akbar” gerufen haben

Ein 25-jähriger Marokkaner, der schon polizeibekannt war, enthauptet seinen Vater und greift die Polizei mit einem Messer an, wobei er "Allah Akbar" schreit. La Provence

Gegen 2 Uhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag gingen die ersten Anrufe unter der Nummer “17” ein, dass eine mit einem Messer bewaffnete Person einen anderen Mann in der Rue Louis-Braille in Saint-Priest verfolgte.

Wenige Minuten später entdeckte eine Besatzung der Stadtpolizei auf dem Parkplatz an der Hausnummer 40 in dieser Straße eine enthauptete Leiche. Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, wurde ebenfalls neben dem Körper des etwa 60-jährigen Opfers gefunden.

Kurz nach der grausigen Entdeckung entdeckte eine Gruppe der BAC (Brigade Anti-Criminalité) den mutmaßlichen Mörder in der Nähe, im Louis-Braille-Park in der Straße Nummer 33.

Der Mann weigerte sich, sich zu ergeben und versuchte mehrmals, die Polizisten anzugreifen, was ihm jedoch nicht gelang.

Nach Informationen der Zeitung Le Progrès soll der mutmaßliche Mörder bei der aufsehenerregenden Festnahme auch “Allah Akbar” gerufen haben.

Er wurde in Polizeigewahrsam genommen. Bei dem 25-Jährigen handelt es sich um den Sohn des Opfers. Die beiden Männer lebten im selben Haus in Saint-Priest.

Die Staatsanwaltschaft von Lyon bestätigte gegenüber der Zeitung Le Progrès, dass die ersten Feststellungen “auf einen Mord durch Enthauptung hindeuten”. Die Ermittlungen, die der Sûreté départementale du Rhône anvertraut wurden, “müssen die genauen Umstände dieser Tragödie sowie das Motiv ermitteln und die Persönlichkeit des Täters untersuchen”, erklärte die Staatsanwaltschaft. Le Progrès

https://www.fdesouche.com/2022/08/14/saint-priest-69-un-homme-dune-soixantaine-dannees-retrouve-decapite-en-pleine-rue-lauteur-presume-des-faits-est-son-fils-il-aurait-crie-allah-akbar-au-moment-de-son-interpellation/