Ex-Verfassungsrichter hält Impfpflicht für Verfassungswidrig

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht.

“Auf der Basis des jetzigen Wissens- und Erkenntnisstands kann man meines Erachtens nicht überzeugend begründen, dass eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechen wird”, schreibt Papier in einer Beurteilung, aus der die Zeitungen der Funke Mediengruppe zitieren. Derzeit sei die Sache nicht entscheidungsreif.

Mit Blick auf die Erforderlichkeit einer Impfpflicht müsse geklärt werden, “ob infolge der Omikron-Mutante oder möglicherweise neuer in der Zukunft auftretender Mutanten ohne allgemeine Impfung immer noch schwerwiegende Erkrankungen in nennenswertem Umfang zu befürchten wären”, schrieb der ehemalige Verfassungsrichter. Eine Begrenzung der Impfpflicht auf die älteren Personengruppen sei auf jeden Fall ein milderes Mittel.

Die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe sei “sehr unterschiedlich je nachdem, ob es bei einer Impfung um einen mehr oder weniger einmaligen Vorgang oder ob es um stetig zu wiederholende Impfungen der Bürgerinnen und Bürger mit möglicherweise nur eingeschränkt wirkenden Impfstoffen geht”, erklärte Papier. Auch diese Frage sei gegenwärtig offen.

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