Deutsches Bundesverfassungsgericht erlaubt islamische Kinderehen

Ein höchst bedenkliches Urteil hat das deutsche Bundesverfassungsgericht gefällt. Das Höchstgericht entschied, dass ein pauschales Verbot von (islamischen) Kinderehen verfassungswidrig sei. Im konkreten Fall ging es um eine nach syrischem Recht im Jahr 2015 geschlossene Ehe zwischen einem im Jänner 1994 geborenen Mann und einer im Jänner 2001 geborenen Frau, also einer damals erst 14-Jährigen. Die beiden syrischen Staatsbürger kamen im August 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland.

Dort nahm das zuständige Jugendamt die Jugendliche in Obhut und brachte sie in einer Jugendhilfeeinrichtung für weibliche minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unter. Zudem regte es die Bestellung eines Vormunds für sie an. Das Familiengericht stellte das Ruhen der elterlichen Sorge für die junge Frau fest, ordnete Vormundschaft an und bestellte das Jugendamt zum Amtsvormund. Mit dieser Entscheidung war der Ehemann nicht einverstanden, er wandte sich an das Familiengericht und beantragte die Überprüfung der Inobhutnahme sowie die Herausgabe seiner Frau.

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht, das nun entschied, dass die Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit gültig werden können muss. Hier die Begründung: „Zu bedenken ist, dass unter der Geltung des Grundgesetzes das bürgerliche Recht bis zum 1. Januar 1975 einen für Frauen geltenden, die Eheschließung auch im Alter von unter 16 Jahren ermöglichenden Befreiungstatbestand enthielt. Das damalige Verfassungsverständnis schloss Ehen mit unter 16-Jährigen nicht durchgängig aus dem Schutzbereich von Art. 6 Abs. 1 GG aus. Ein verfassungsrechtlich bedeutsamer Wandel insoweit ist derzeit nicht zu verzeichnen.“

Oder vereinfacht ausgedrückt: Weil in Deutschland bis vor knapp 50 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen Frauen, die das Alter von 16 Jahren noch nicht erreicht hatten, Ehen schließen durften, sollen nun in der Bundesrepublik Ehen Minderjähriger, die nach islamischem Recht geschlossen wurden, gültig sein. Die islamischen Parallelgesellschaften in der Bundesrepublik werden ob dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichts höchst erfreut sein.

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