Burkaverbot: Schweiz will Verhüllte künftig zu Kasse bitten

Der Bundesrat teilt heute mit, dass er den ersten Schritt bei der Umsetzung des Verhüllungsverbots gemacht hat. Er schlägt dem Parlament vor, die Bestimmung im Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Der Straftatbestand verbietet die Gesichtsverhüllung an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind. Wer sich dieser Regel widersetzt, soll mit einer Busse bestraft werden.

Letzten März stimmte die Schweizer Bevölkerung unter anderem über das Verhüllungsverbotab. Mit 51,2 Prozent hat die Mehrheit die Initiative angenommen.

Das rechtskonservative «Egerkinger Komitee» hatte 2017 die Initiative lanciert, um gegen Gesichtsverhüllung in der Schweiz vorzugehen. Während des Abstimmungskampfes war das Volksbegehren dann aber vor allem als Burka-Verbot bekannt. Denn das Verbot der Verhüllung aus religiösen Gründen in Form einer Burka oder Nikab war ein zentraler Bestandteil der Kampagne.

Der Abstimmungskampf gestaltete sich lange ausgeglichen. Die Befürworter kamen eher aus dem bürgerlichen Lager – die SVP führte die Kampagne an. Sie rief mit dem Slogan «Stoppt den radikalen Islam» zum Ja auf.

In der Gegenkampagne des linken Lagers wurde die Initiative als «absurd», «überflüssig» und «islamfeindlich» bezeichnet. In der Schweiz gäbe es praktisch keine Burka– oder Nikab-Trägerinnen, was die Initiative folglich unnötig mache.

Nebst diesem Schwerpunkt sind neu auch Verhüllungen von Hooligans und Demonstrantenverboten. Wer sich in der Schweiz an öffentlichen Veranstaltungen verhüllt, muss künftig mit einer Geldstrafe rechnen. Es gibt einige Ausnahmen des Verhüllungsverbots: Verhüllung aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums sind weiterhin erlaubt.

https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/burkaverbot-bundesrat-will-verhullte-kunftig-zu-kasse-bitten-66026256