Belgien kann den Hassprediger Abdallah Ouahbour, der mit dem Madrider Bombenanschlag 2004 in Verbindung gebracht wird und eine hohe Gefährlichkeit aufweist, nicht ausweisen, da der Rat für Ausländerfragen dies ablehnt

Der belgische Staat möchte einen radikalisierten Hassprediger mit Sitz in Maaseik (Limburg) ausweisen, da er eine “Bedrohung für die Gesellschaft” darstelle. Der Rat für Ausländerfragen hat sich jedoch dagegen ausgesprochen, wie die Zeitungen der Mediahuis-Gruppe am Donnerstag berichteten.

In Berichten der OCAM und der Staatssicherheit wird Abdallah Ouahbour als Hassprediger mit einem hohen Bedrohungsgrad beschrieben.

Die Person soll einer der Hauptanführer der “Masseik-Gruppe” sein, die mit den Anschlägen von Casablanca und Madrid in Verbindung gebracht wird, bei denen 2003 und 2004 in Spanien 250 Menschen getötet wurden. Ein letzter Bericht des Staatssicherheitsdienstes verweist zudem auf seine ideelle und finanzielle Unterstützung der Terrorgruppe Islamischer Staat.

Im vergangenen Jahr leitete die Ausländerbehörde ein Verfahren zur Ausweisung von Abdallah Ouahbour ein, der verheiratet ist und zwei Kinder hat. Im Juni entschied der Staatssekretär für Asyl und Migration, Sammy Mahdi (CD&V), dass der 48-jährige Mann, der die marokkanische Staatsbürgerschaft besitzt, aber in Belgien geboren wurde und seit 1990 dort lebt, das Land verlassen müsse.

Herr Ouahbour hatte sich gegen seine Abschiebung ausgesprochen, da er nach eigenen Angaben an einem posttraumatischen Stresssyndrom leidet und befürchtet, in Marokko verhaftet zu werden.

Der Rat für Ausländerangelegenheiten beschloss, den Antrag auf Ausweisung aufgrund anderer Faktoren abzulehnen. Nach Ansicht dieses Gremiums bieten die Berichte der OCAM und der Staatssicherheit keine “solide Grundlage”, um jemanden des Landes zu verweisen. Die Anschuldigungen seien “zu vage” und “zu allgemein”. Der Rat ist der Ansicht, dass der Staatssicherheitsdienst konkretere Aussagen formulieren sollte. Der Rat weist außerdem darauf hin, dass die Analysen im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Terrorismus durchgeführt wurden, obwohl dies keine Rolle spielen sollte.

Der Ausländerrat prüft, ob er sich an den Verfassungsgerichtshof wenden soll.Sud Info

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