Bayerisches Gericht hebt Demo-Verbote auf

Das Bayerische Verwaltungsgericht hat am Montag im Eilverfahren zwei Anträgen gegen die Allgemeinverfügungen der Stadt München und des Landkreises Starnberg stattgegeben.

Es handele sich dabei um zwei Eilanträge von Bürgern, die sich gegen aktuelle Allgemeinverfügungen der Landeshauptstadt München und des Landratsamtes Starnberg wandten. Mit diesen Allgemeinverfügungen waren jeweils für bestimmte Tage die Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen die Corona-Politik (sogenannte „Corona-Spaziergänge) untersagt worden, wenn diese Versammlungen nicht rechtzeitig vorab den Behörden angezeigt würden. Im Sinne der Versammlungsfreiheit habe das Gericht aber entschieden, dass das Mittel eines präventiven Verbots unverhältnismäßig sei. In beiden Verfahren seien von der Landeshauptstadt und vom Freistaat Bayern Beschwerden eingelegt worden. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts würden deshalb derzeit nur für die beiden Antragsteller gelten.

https://haolam.de/artikel/Deutschland/48468/Bayerisches-Gericht-hebt-DemoVerbote-auf.html