2G-Corona-Diktatur: Nur noch Geimpfte & Genesene zum Einkaufen und Schwimmen!

Längst schon ist Deutschland in zwei Klassen eingeteilt, nämlich in die „Geimpften/Genesenen“ und die „Ungeimpften“. Dabei nehmen die „Corona-Repressalien“ gegen die Ungeimpften immer groteskere Züge an, werden sie doch immer mehr vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Geht es den „Corona-Autokraten“ nach, jetzt und bald auch beim Einkaufen und sogar beim Schwimmen.

Am 29. September 2021 erließ das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main einen Beschluss, der „Impfgegner“ und „Corona-Skeptiker“ elektrisieren wird: Demnach kann der Einzelhandel in Hessen zunächst vorläufig die sogenannte „2G-Regel“ einführen. Wird diese angewendet, heißt das, dass dann nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen dürfen. Oder anders ausgedrückt: Ladenbetreiber können jenen Kunden den Zutritt verweigern, die nicht gegen COVID19 geimpft sind.Das Urteil lässt also den Händlern die Wahl, ob sie eine 2G-Regelung anwenden wollen oder nicht.

Medienberichten nach begrüßen Handelsverbände diesen Richterspruch. Denn somit würde die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske entfallen und wieder „normale“ Einkaufs- und Beratungsmöglichkeiten möglich werden. Andere warnen vor den Folgen. So könnte die 2G-Regel insbesondere in kleinen Geschäften umgesetzt werden, nicht jedoch in jenen mit hoher Kundenfrequenz. Denn eine Kontrolle der Impfpässe und Tests würde in den Bereichen Lebensmittel, Bekleidung oder Möbeln zu langen Schlangen vor den Kaufhäusern führen.

Gleichzeitig aber werden auch Konflikte mit Ungeimpften befürchtet, die dann um ihr Recht umfallen sich vor Ort mit Kleidung oder Grundnahrungsmitteln einzudecken. Die Szenen, welche entstehen, wenn hungrige Bürger aufgrund eines mangelnden Impf- oder Genesenen-Nachweises von den Geschäften abgewiesen werden könnten, sind nicht auszumalen. Die Spaltung der Gesellschaft würde dann noch weiter voranschreiten. Ganz abgesehen von eventuellen Boykottaufrufen und damit verbunden einer wirtschaftlichen Verschlechterung der betreffenden Läden.

Bereits im August 2021 gab es Medienberichte darüber, dass die Bundesregierung für den Herbst die Einführung einer Impfnachweis- und Testpflicht auch für den Einkauf im Lebensmitteleinzelhandel plane. Bislang wurde dahingehend aber sogar die Anwendung der 3G-Regel abgelehnt. Fragt sich nur, wie lange noch. Denn genau das wurde vor einiger Zeit ebenso für die Gastronomie, den Sport und die Kultur samt Veranstaltungen ausgeschlossen und nun doch eingeführt. Die Hintertür für die völlige 2G-Diktatur steht also schon sperrangelweit offen.

Auch im Nettebad der Stadtwerke Osnabrück gibt es ein solches „Kastendenken.“Denn dort haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Der Nachweis für eine „Eintrittserlaubnis“ erfolgt über eine App. Doch damit sind auch jene älteren oder alten Menschen vom Schwimmen ausgeschlossen, die nicht in der schönen neuen digitalen Welt, sondern noch analog leben – und zwar unabhängig ihres Impfstatus.

Übrigens kann nach § 26a Corona-Schutz-Verordnung Hessen die 2G-Regel längst schon angewendet werden. Und zwar bei Veranstaltungen und Kulturbetrieben sowie bestimmten Kinder- und Jugendeinrichtungen, Glaubens- und Bestattungsangelegenheiten, Freizeiteinrichtungen wie Bäder und Fitnessstudios, Spielhallen, Sportstätten, Tierparks, Museen und Schlösser, Gaststätten und Hotels, Eiscafés, Clubs und Diskotheken oder auch Bordelle. Für all diese Unternehmungen besteht also die Möglichkeit der Anwendung der 2G-Regelung, was in vielen Fällen heißt: kein Eintritt für Ungeimpfte. Dementsprechend entfallen die Maskenpflicht, die Abstandsregeln, ein Hygienekonzept sowie Kapazitätsbegrenzungen.

Letztlich ist die 3G- und gleich gar die 2G-Diktatur nichts anderes, als eine Ausgrenzungsmaßnahme bestimmter Bevölkerungsgruppen. Niemand hätte sich noch vor eineinhalb Jahren ein solches politisches und gesellschaftliches Desaster in seinen schlimmsten Albträumen vorstellen können. Und doch ist es bittere Realität!

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